Wichtig:Vor der Nutzung unserer Online-Angebote müssen Sie sich registrieren.
Hinweise zur Sicherheit Ihrer Daten finden Sie am Ende dieser Seite.

1. Schritt: Die Online-Arbeitsuchendmeldung
Ihr Arbeitsverhältnis endet bald, dann sollten Sie sich frühzeitig arbeitsuchend melden. Am einfachsten und bequemsten geht das online!
Melden Sie sich am besten sofort, jedoch spätestens 3 Monate, bevor Ihre Beschäftigung endet, insofern Sie davon Kenntnis haben, z.B. bei einem befristeten Arbeitsverhältnis. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile, wenn Sie später Arbeitslosengeld beziehen.
Erfahren Sie kurzfristig, dass Sie Ihre Arbeitsstelle voraussichtlich verlieren, müssen Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden.
- Im Merkblatt 1 finden Sie die wichtigsten Rechte und Pflichten bei Arbeitslosigkeit: Merkblatt 1
2. Schritt: Die Online-Arbeitslosmeldung
Wichtig: Denken Sie daran, dass Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur oder online arbeitslos melden müssen.
Für die Online-Arbeitslosmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto (dieses können Sie ganz einfach mit einem Personalausweis mit der Online-Ausweisfunktion oder einem Elster-Zertifikat erlangen).
Selbstverständlich können Sie sich auch persönlich vor Ort in Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis.
3. Schritt: Der Online-Antrag Arbeitslosengeld
Die eServices sind Ihr digitaler Zugang zu Ihrer Agentur für Arbeit. Hier können Sie jederzeit Anträge stellen, Bearbeitungsstände einsehen, Bescheide aufrufen und herunterladen und vieles mehr.
Kurzum: Über die eServices sind wir 24 Stunden für Sie da, ohne Papier, ohne Wartezeit und ohne Porto.
- Mit unserer Kunden-App für Android oder iOS BA-mobil haben Sie auch auf Ihrem Smartphone alles im Blick.
Und so geht es online weiter!
Veränderungen mitteilen, Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, Nebeneinkommen melden, Umzug etc. ...
Vieles und mit der BundID sogar alles, lässt sich online erledigen.
Informieren und kommunizieren
Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin online - ohne zusätzliche Wege und Wartezeiten.
Teilen Sie Veränderungen Online mit und nutzen Sie hierfür unsere
Ihre Sicherheit ist unser Anliegen!
Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist seit dem 29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend. Es stehen dabei drei Alternativen zur Verfügung:
Passkey: Absicherung der Anmeldung über Passkey, das bedeutet eine passwortlose Anmeldung mit biometrischen Daten (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN - empfehlenswert, wenn Sie sich nur mit dem Smartphone einwählen
TOTP: Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Timebased One-Time Password), ein Einmalcode aus einer Authenticator-App (über den Suchbegriff „2FA-App Test“ beispielsweise kann man sich über vertrauenswürdige Apps informieren, solche gibt es z.B. von google oder Microsoft) - empfehlenswert, wenn Sie sich gerne mit Smartphone und PC/Laptop etc. einwählen
BundID: Absicherung der Anmeldung mit BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis (eID) - unsere generelle Empfehlung
In der Familienkasse, über die z.B. das Kindergeld ausgezahlt wird und bei anderen öffentlichen Einrichtungen in Kommunen (z.B. KFZ-Zulassungsstellen) ist die Nutzung der BundID mit ELSTER-Zertifikat teilweise bereits verpflichtend eingeführt.
- Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität haben für die Bundesagentur für Arbeit oberste Priorität.
Informationen zum Passkey - Informationen zum Verfahren TOTP
- Informationen zur BundID
- Erklärvideo BundID