So verhalten Sie sich richtig
Um leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, teilen Sie der Agentur für Arbeit unbedingt jede Arbeitsunfähigkeit mit!
Das eAU-Verfahren ist für gesetzlich Versicherte zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Ab sofort müssen gesetzlich Versicherte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr bei ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Die BA wird für Ihre Kundinnen und Kunden erst zum 01.01.2024 an das Verfahren angeschlossen!
Bis zum 31.12.2023 benötigen wir von Ihnen also weiterhin eine Information über eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer. Bitte lassen Sie sich weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen und übermitteln diese an die Agentur für Arbeit. Dies kann wie bisher als Upload in den eServices oder in Form der Papierbescheinigung erfolgen.