Zitat:„Entscheidend sollte nicht zuerst die Frage sein, was ein Mensch möglicherweise nicht kann, sondern welche Fähigkeiten und Erfahrungen er mitbringt. Eine Behinderung darf kein Hindernis sein“, sagt Jeannine Konrad, Leiterin des Teams Reha der Agentur für Arbeit Chemnitz. „Mehr als 60 Prozent der aktuell arbeitslosen schwerbehinderten Menschen verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss. Gerade in Zeiten, in denen Unternehmen Fachkräfte suchen, lohnt es sich, bei der Personalsuche über den Tellerrand zu schauen.“
Während die Zahl in Chemnitz langfristig vergleichsweise moderat gewachsen ist, fiel der Zuwachs etwa in den Agenturbezirken Dresden und Leipzig deutlich stärker aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass beide Arbeitsmärkte im selben Zeitraum auch insgesamt erheblich an Bevölkerung und daher auch Beschäftigung gewonnen haben.
Im Jahresdurchschnitt 2024 waren in Chemnitz rund 4.331 schwerbehinderte, ihnen gleichgestellte oder sonstige anrechnungsfähige Menschen bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern tätig. 2006 waren es noch 3.521. Damit ist ihre Zahl langfristig um rund 23 Prozent gestiegen.
Nach wie vor gebe es Hemmnisse bei Arbeitgebern. Und auch die Zahl der Menschen mit psychosomatischen Erkrankungen hat sich in den letzten Jahren vergrößert. Doch Arbeitgeber müssen nicht allein nach Lösungen suchen, weiß Jeannine Konrad: „Der gemeinsame Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und Jobcenter berät zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Das können zum Beispiel Probebeschäftigungen, Eingliederungszuschüsse oder Teilqualifikationen sein. Auch die Kammern verfügen über Ansprechpartner zum Thema Inklusion.“ Die Voraussetzungen sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst. Manchmal reichen einfache Anpassungen am Arbeitsplatz oder zusätzliche technische Hilfsmittel: „In anderen Fällen können Qualifizierung, Assistenz oder eine intensivere Begleitung notwendig sein. Ein blinder Physiotherapeut benötigt beispielsweise regelmäßig ein Taxi als Beförderung, ein Epileptiker wiederum ein abgedunkeltes Büro. Auch vermeintliche Einschränkungen können in bestimmten Tätigkeiten mit besonderen Stärken einhergehen, etwa wenn strukturierte und repetitive Arbeitsabläufe besonders gut zu den individuellen Fähigkeiten eines Menschen passen“, so Jeannine Konrad.
Wo arbeiten die Menschen? Die TOP 3 Wirtschaftszweige in 2024:
| Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Externe Organisation: | 1.316 |
| Gesundheits- und Sozialwesen: | 835 |
| Verarbeitendes Gewerbe: | 480 |
Zusammen sind das rund 2.631 von 4.331 Personen, d.h. allein gut 60 Prozent arbeiten in diesen drei Wirtschaftszweigen. Auffällig ist die Altersstruktur: Jeder zweite erfasste Beschäftigte mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist inzwischen mindestens 55 Jahre alt. Jüngere Beschäftigte sind dagegen weniger stark vertreten. In der Gruppe der 25-34-Jährigen waren es zuletzt 289 Personen (aktuellster erfasster Jahresschnitt 2024).
Aktueller Blick auf die Arbeitslosigkeit
Im Juli waren im Agenturbezirk Chemnitz 763 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Mehr als jeder Dritte von ihnen ist mindestens 55 Jahre alt. Rund 60 Prozent der Arbeitslosen verfügen über eine abgeschlossene betriebliche, schulische oder akademische Ausbildung.
Zitat:„Inklusion braucht manchmal Kreativität und sicherlich auch Geduld. Aber eine Einschränkung macht einen Menschen nicht zu einer schlechteren Arbeitskraft. Niemand weiß allein aufgrund einer Diagnose, welche Qualität am Ende bei der Arbeit herauskommt. Genauso wenig wie bei jedem anderen Bewerber. Unternehmen, die sich darauf einlassen, erweitern nicht nur ihren Bewerberkreis, sondern können für ihren Betrieb wertvolle Fähigkeiten entdecken, nach denen sie bislang vielleicht gar nicht gesucht hatten.“
Spezialisten helfen den sächsischen Betrieben
Arbeitgeber können sich mit ihren Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen an ihre örtliche Arbeitsagentur wenden. Der Arbeitgeber-Service der BA steht Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und informiert zu den verschiedenen Förderinstrumenten. Dazu gehören beispielsweise:
Über den Arbeitgeber-Service erfolgt auch die Einbindung des Technischen Beratungsdienstes der BA. Dieser berät und unterstützt Arbeitgeber bei der richtigen Ausgestaltung von Arbeitsplätzen.
Darüber hinaus gibt es in Sachsen die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“. Das CoWerk (Südwestsachsen und Region Dresden), das BBW (Raum Leipzig) und die Malteser (Raum Bautzen) sind als „Lotsen“ die Ansprechpartner für Betriebe.
Die sächsische Allianz Arbeit + Behinderung fördert Inklusion
Wichtige Themen macht man gemeinsam: Die Allianz Arbeit + Behinderung zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen wurde am 3. Dezember 2010 gegründet und setzt sich aus 21 Partnern aus Politik und Wirtschaft zusammen. Um die Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gestalten, arbeiten die Partner u.a. an folgenden Zielen gemeinsam: die Potenziale von Menschen mit Behinderung vermitteln, die duale Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung stärken und Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen und sichern.
Hintergrundinformationen für die Redaktion:
- Kontakte zu Unternehmen, die mit dem Inklusionspreis 2024 ausgezeichnet wurden + Inklusionsbetriebe in Sachsen
- Beschäftigungs-Statistik für Sachsen
- IAB-Beitrag: Inklusion ins Erwerbsleben: Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden
- Zusatzinformationen zur schwerbehinderten Bevölkerung in Sachsen: Strukturinformationen vom Statistischen Landesamt
Bundesagentur für Arbeit berät, fördert und unterstützt Unternehmen
Mitarbeiter aus den Agenturen für Arbeit sind Spezialisten in der Einrichtung von geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Diese Technischen Berater klären gemeinsam mit Arbeitgebern vor Ort, unter welchen Bedingungen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung möglich ist. Zudem leisten sie Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen für die richtige Arbeitsplatzgestaltung.
Betriebe, die beispielsweise schwerbehinderte Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus einstellen, können einen Lohnzuschuss beantragen, um Defizite auszugleichen und die Einarbeitung sicherstellen. Dieser monatliche Zuschuss wird für bis zu zwei Jahre an den Arbeitgeber gezahlt und kann bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes betragen. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. In besonderen Einzelfällen kann diese Förderung sogar bis 60 Monate, bei über 55- Jährigen bis zu 96 Monate erfolgen.
Um für behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung und damit einen Berufsabschluss zu verbessern, können dem Arbeitgeber als Anreiz Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung gewährt werden. Bei Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis, durch den Ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber im Anschluss an eine geförderte Ausbildung, kann ebenso ein Eingliederungszuschuss erbracht werden.
Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe zu erreichen ist.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 oder 40 können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Sie können dann von einigen Vorteilen profitieren, die für schwerbehinderte Menschen gelten. Vorteil für Arbeitgeber: Gleichgestellte Beschäftigte zählen bei der Berechnung der Pflichtarbeitsplätze mit, was Arbeitgebern hilft, ihre Pflichtquote zu erfüllen.
NEU:
Ab 20.07.2026 kann der Antrag auf Gleichstellung in einem verbesserten Verfahren online gestellt werden. Das Online-Portal bietet Bürgerinnen und Bürgern nach Registrierung und Anmeldung (Login) an, die vollwertige Antragsstrecke sowie das Nachreichen von Dokumenten (Upload) zu nutzen.
