#Inklusion | 3. Dezember 2025: Tag der Menschen mit Behinderungen

Drei Viertel aller sächsischen Betriebe setzen auf Fachkräfte mit Behinderung

02.12.2025 | Presseinfo Nr. 24

Menschen mit Behinderungen sind in Sachsen eine wichtige Fachkräftegruppe – gut ausgebildet, motiviert und in vielen Branchen längst unverzichtbar. Dennoch bleibt ihr Potenzial teilweise ungenutzt. In Sachsen leben über 120.000 schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter. Viele von ihnen stehen bereits mitten im Berufsleben – doch noch immer bleibt ein Teil dieses Potenzials ungenutzt. Dabei sind Menschen mit Behinderungen gut ausgebildet. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber dabei, diese Fachkräfte erfolgreich zu integrieren.

Trotz Fortschritten: Nicht alle Arbeitgeber kommen ihrer Pflicht nach. Rund ein Viertel der Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden in Sachsen beschäftigt keine Menschen mit Behinderungen. Dabei gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, die Hürden abbauen und eine Win-win-Situation schaffen.

Zitat:

„Menschen mit Behinderungen sind ein wichtiger Teil unseres Arbeitsmarktes. Viele verfügen über eine gute Qualifikation und bringen oft die Kompetenzen mit, die sächsische Unternehmen heute benötigen. Unser Ziel ist es, Barrieren weiter abzubauen und Betriebe aktiv darin zu unterstützen, dieses Potenzial zu nutzen. Inklusion ist kein nice to have, Inklusion ist vielmehr ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Fachkräftesicherung“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.

Jeder 16. Arbeitslose ist schwerbehindert 

In Sachsen sind aktuell (November 2025) 145.858 Menschen arbeitslos gemeldet, darunter 9.277 Schwerbehinderte. Damit liegt deren Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit bei 6,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr sind 100 mehr schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet (plus 1,1 Prozent). 

Schwerbehinderte sind formal besser qualifiziert und häufiger Fachkräfte

Menschen mit Behinderungen sind meist gut ausgebildete Fachkräfte und in vielen Bereichen der Wirtschaft einsetzbar. So haben von den aktuell 9.277 arbeitslosen Schwerbehinderten insgesamt 67,1 Prozent einen Berufsabschluss oder eine akademische Ausbildung. Damit waren Menschen mit Beeinträchtigungen besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen. Von allen rund 146.000 arbeitslos gemeldeten Frauen und Männern haben 59,6 Prozent eine Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss.

Stabiler Beschäftigungsanstieg bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten

Im Jahr 2023 (aktuellster Stand) waren in Sachsen 47.520 schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte sozialversicherungspflichtig beschäftigt – in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten. Das waren 753 mehr als im Jahr 2022 (plus 1,6 Prozent) und 7.142 mehr als im Jahr 2013 (plus 17,7 Prozent).

Auch kleine Unternehmen setzen auf das Potenzial der Schwerbehinderten. Arbeitgeber mit weniger als zwanzig zu zählenden Arbeitsplätzen sind nicht verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigten und eine Meldung darüber zu erstatten. Jedoch wird die Anzahl schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in den Kleinbetrieben alle fünf Jahre aus einer repräsentativen Teilerhebung ermittelt. Die aktuellste Hochrechnung für das Jahr 2020 zeigt für Sachsen, dass rund 11.900 schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen in diesen sächsischen Kleinbetrieben einer Beschäftigung nachgehen.

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„Teilhabe am Arbeitsleben bedeutet Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – und das gilt für alle Menschen in Sachsen. Unser Freistaat lebt von Vielfalt, und Menschen mit Behinderungen tragen Tag für Tag wertvolle Leistungen in Betrieben, Verwaltungen und sozialen Einrichtungen bei. Wir wollen Sachsen weiter zu einem Land machen, in dem Inklusion selbstverständlich ist. Dazu gehört, Vorurteile abzubauen, Chancen zu eröffnen und engagierte Arbeitgeber sichtbar zu machen“, sagte Sozialministerin Petra Köpping.

Menschen mit Behinderungen arbeiten meist im Öffentlichen Dienst und im Verarbeitenden Gewerbe

Von den rund 47.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Behinderung arbeitet etwa jeder Vierte in der öffentlichen Verwaltung, jeder Sechste im Verarbeitenden Gewerbe und jeder Neunte im Sozialwesen. Aber auch im Gesundheitswesen, im Handel und im Logistikbereich arbeiten viele Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Vergleichsweise wenig Menschen mit Behinderung arbeiten in der Landwirtschaft, in der Zeitarbeit oder auch im Gastgewerbe.

Zitat:

„Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – nicht nur im Bildungssystem oder in der sozialen Teilhabe, sondern ganz wesentlich auch im Arbeitsleben. Menschen mit Behinderungen wollen und können arbeiten. Für den Freistaat Sachsen bleibt es daher ein zentrales Ziel, den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt weiter zu stärken. Der Fokus muss dabei auf den Potenzialen eines Jeden liegen, nicht auf vermeintlichen Defiziten. Jedes gelungene Beispiel zeigt, dass Inklusion dann am stärksten wirkt, wenn Politik, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung gemeinsam handeln“, sagte Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen.

8.900 Betriebe unterliegen der Beschäftigungspflicht

Die über 47.500 sozialversicherungspflichtig schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen waren in rund 8.900 Betrieben beschäftigt, die 20 und mehr Beschäftigte haben. Diese Betriebe sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder Gleichgestellten zu besetzen. 

Drei von vier der sächsischen Arbeitgeber erfüllen die Beschäftigungspflicht ganz oder teilweise

Im Jahr 2023 sind rund 39 Prozent (3.471) der 8.935 Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vollständig nachgekommen. Diese so genannte Erfüllungsquote lag 2023 bei 38,8 Prozent und damit etwa auf dem Niveau von 2021 und 2022. Vor über zehn Jahren (2012) lag sie bei 38,2 Prozent und ist seitdem leicht gestiegen. 

Damit erfüllen aktuell rund 3.500 Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht. Auffällig ist, dass etwa 2.057 dieser Arbeitgeber mehr Schwerbehinderte beschäftigen, als sie müssten. Sie übererfüllen die Beschäftigungspflicht und sind damit wahre Chancengeber – dazu gehört jeder vierte Betrieb.

Darüber hinaus haben rund 36 Prozent (3.178) sächsische Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht teilweise erfüllt. Das bedeutet, diese Arbeitgeber haben nur einen Teil ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitenden besetzt. 

Jeder vierte Betrieb beschäftigt keine Schwerbehinderten

Etwa 2.286 sächsische Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht unterliegen, haben ihre Pflichtarbeitsplätze überhaupt nicht besetzt und beschäftigen keine schwerbehinderten Menschen (Vergleich 2012: rund 2.200).

Ausgleichsabgabe kann bis zu 720 Euro betragen

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. In Sachsen ist das der Kommunaler Sozialverband Sachsen. 

Die Ausgleichsabgabe ist nach Betriebsgröße und Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt. Die Abgabe dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber zu schaffen, die ihre Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzen und dadurch möglicherweise zusätzliche Kosten tragen.

Die Ausgleichsabgabe betrug für das Anzeigejahr 2023 zwischen 140 Euro bis 360 Euro pro Monat. Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wurde zum 1. Januar 2024 eine erhöhte Ausgleichsabgabe für diejenigen Betriebe eingeführt, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Für diese Arbeitgeber kann die Ausgleichsabgabe je nach Betriebsgröße auf bis zu 720 Euro monatlich steigen. 

Zitat:

„Die Ausgleichsabgabe ist kein Strafinstrument, sondern ein Beitrag dazu, echte Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Sachsen hat viele engagierte Betriebe, die ihre Verpflichtungen nicht nur erfüllen, sondern übererfüllen. Gleichzeitig zeigt die Entwicklung, dass wir weiterhin Anstrengungen benötigen, um allen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Der KSV Sachsen setzt sich dafür ein, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe zielgerichtet dorthin fließen, wo sie Barrieren reduzieren und nachhaltige Beschäftigung möglich machen“, sagte Christin Wölk, Direktorin vom Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Spezialisten helfen den sächsischen Betrieben 

Arbeitgeber können sich mit ihren Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen an ihre örtliche Arbeitsagentur wenden. Der Arbeitgeber-Service der BA steht Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und informiert zu den verschiedenen Förderinstrumenten. Dazu gehören beispielsweise:

Über den Arbeitgeber-Service erfolgt auch die Einbindung des Technischen Beratungsdienstes der BA. Dieser berät und unterstützt Arbeitgeber bei der richtigen Ausgestaltung von Arbeitsplätzen. 

Darüber hinaus gibt es in Sachsen die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“. Das CoWerk (Südwestsachsen und Region Dresden), das BBBW (Raum Leipzig) und die Malteser (Raum Bautzen) sind als „Lotsen“ die Ansprechpartner für Betriebe.

Die sächsische Allianz Arbeit + Behinderung fördert Inklusion

Wichtige Themen macht man gemeinsam: Die Allianz Arbeit + Behinderung zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen wurde am 03. Dezember 2010 gegründet und setzt sich aus 21 Partnern aus Politik und Wirtschaft zusammen. Um die Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gestalten, arbeiten die Partner u.a. an folgenden Zielen gemeinsam: die Potenziale von Menschen mit Behinderung vermitteln, die duale Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung stärken und Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen und sichern. 

Hintergrundinformationen für die Redaktion:

Jeder 13. Sachse ist Schwerbehindert

Im Jahr 2023 gab es in Sachsen 306.845 schwerbehinderte Menschen in Sachsen. Das sind 7,6 Prozent der der Gesamtbevölkerung. Davon waren 123.040 zwischen 15 und 65 Jahren alt. Das entspricht einem Anteil von 5,1 Prozent der Bevölkerung in dieser Altersgruppe. 

Die meisten Behinderungen sieht man nicht

Bezogen auf die schwerbehinderte Bevölkerung (306.845) hatten 25 Prozent eine geistige-seelische Behinderung und 60 Prozent eine körperliche Behinderung – von denen man die meisten auf dem ersten Blick nicht sieht. 

Beispiele:

  • 28 Prozent: Organsysteme
  • 13 Prozent: (Teil-)Verlust oder Funktionseinschränkung der Gliedmaßen
  • 6 Prozent: Blindheit oder Sehbehinderung
  • 5 Prozent: Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit

Bundesagentur für Arbeit berät, fördert und unterstützt Unternehmen

Technischer Beratungsdienst

Mitarbeiter aus den Agenturen für Arbeit sind Spezialisten in der Einrichtung von geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Diese Technischen Berater klären gemeinsam mit Arbeitgebern vor Ort, unter welchen Bedingungen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung möglich ist. Zudem leisten sie Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen für die richtige Arbeitsplatzgestaltung.

Eingliederungszuschuss

Betriebe die beispielsweise Schwerbehinderte Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus einstellen können einen Lohnzuschuss beantragen, um Defizite auszugleichen und die Einarbeitung sicherstellen. Dieser monatliche Zuschuss wird für bis zu zwei Jahre an den Arbeitgeber gezahlt und kann bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes betragen. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. In besonderen Einzelfällen kann diese Förderung sogar bis 60 Monate, bei über 55- Jährigen bis zu 96 Monate erfolgen.

Ausbildungszuschuss / Eingliederungszuschuss nach Ausbildung

Um für behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung und damit einen Berufsabschluss zu verbessern, können dem Arbeitgeber als Anreiz Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung gewährt werden. Bei Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis durch den Ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber im Anschluss an eine geförderte Ausbildung kann ebenso ein Eingliederungszuschuss erbracht werden.

Probebeschäftigung

Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe zu erreichen ist.

Was Unternehmen tun können, die bislang keine oder nur wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigen?

Auch Betriebe mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten – wie beispielsweise im Baugewerbe, Gastgewerbe, in ausgewählten Wirtschaftszweigen im Verarbeitenden Gewerbe sowie in der Zeitarbeit – können von einer Beschäftigung schwerbehinderter Menschen profitieren. Diese Schritte helfen:

  1. Teiltätigkeiten prüfen

Nicht jede Stelle muss vollständig körperlich belastend sein. Oft lassen sich Arbeitsprozesse so aufteilen, dass einzelne Tätigkeiten sehr gut auch von schwerbehinderten Menschen übernommen werden können (z. B. Materialvorbereitung, Qualitätskontrolle, Dokumentation, Maschinenüberwachung).

  1. Technische Hilfen nutzen

Moderne Hebe-, Transport- oder Assistenzsysteme können körperliche Belastungen stark reduzieren. Die Technischen Berater der BA prüfen vor Ort, welche Lösungen möglich sind – und welche Zuschüsse zur Verfügung stehen.

  1. Förderprogramme kennen und nutzen

Die BA kann Unternehmen u. a. unterstützen durch Lohnzuschüsse, Zuschüsse zur Arbeitsplatzgestaltung oder auch Probebeschäftigung.

  1. Alternative Einsatzfelder im Betrieb entdecken

Viele Betriebe finden im gemeinsamen Gespräch Tätigkeiten, an die vorher gar nicht gedacht wurde – vom Lager über Verwaltungstätigkeiten bis zur Logistikorganisation.

  1. Kontakt zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber aufnehmen

Die EAA prüfen gemeinsam mit Arbeitgebern, wo Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, helfen bei Umsetzen der nächsten Schritte und geben Orientierung.