Trotz Fortschritten: Nicht alle Arbeitgeber kommen ihrer Pflicht nach. Rund ein Viertel der Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden in Sachsen beschäftigt keine Menschen mit Behinderungen. Dabei gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, die Hürden abbauen und eine Win-win-Situation schaffen.
„Menschen mit Behinderungen sind in Sachsen ein wichtiges Fachkräftepotenzial – gut ausgebildet, motiviert und in vielen Branchen längst unverzichtbar. Viele verfügen über eine gute Qualifikation und bringen oft die Kompetenzen mit, die sächsische Unternehmen heute benötigen. Unser Ziel ist es, Barrieren weiter abzubauen und Betriebe aktiv darin zu unterstützen, dieses Potenzial zu nutzen. Inklusion ist kein nice to have, Inklusion ist vielmehr ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Fachkräftesicherung“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.
Jeder 16. Arbeitslose ist schwerbehindert
In Sachsen waren in Jahr 2025 148.748 Menschen arbeitslos gemeldet, darunter 9.480 Schwerbehinderte. Damit liegt deren Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit bei 6,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr sind rund 350 mehr schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet (plus 3,7 Prozent).
Schwerbehinderte sind formal besser qualifiziert und häufiger Fachkräfte
Menschen mit Behinderungen sind meist gut ausgebildete Fachkräfte und in vielen Bereichen der Wirtschaft einsetzbar. So haben von den aktuell 9.480 arbeitslosen Schwerbehinderten insgesamt 67,0Prozent einen Berufsabschluss oder eine akademische Ausbildung. Damit waren Menschen mit Beeinträchtigungen besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen. Von allen rund 148.748 arbeitslos gemeldeten Frauen und Männern haben 59,3 Prozent eine Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss.
Stabiler Beschäftigungsanstieg bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten
Im Jahr 2024 (aktuellster Stand) waren in Sachsen 47.741 schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte sozialversicherungspflichtig beschäftigt – in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten. Das waren 220 mehr als im Jahr 2023 (plus 0,5 Prozent) und 5.660 mehr als im Jahr 2014 (plus 13,5 Prozent).
Auch kleine Unternehmen setzen auf das Potenzial der Schwerbehinderten. Arbeitgeber mit weniger als zwanzig zu zählenden Arbeitsplätzen sind nicht verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigten und eine Meldung darüber zu erstatten. Jedoch wird die Anzahl schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in den Kleinbetrieben alle fünf Jahre aus einer repräsentativen Teilerhebung ermittelt. Die aktuellste Hochrechnung für das Jahr 2020 zeigt für Sachsen, dass rund 11.900 schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen in diesen sächsischen Kleinbetrieben einer Beschäftigung nachgehen.
Menschen mit Behinderungen arbeiten meist im Öffentlichen Dienst und im Verarbeitenden Gewerbe
Von den rund 48.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Behinderung arbeitet etwa jeder Vierte in der öffentlichen Verwaltung, jeder Sechste im Verarbeitenden Gewerbe und jeder Neunte im Sozialwesen. Aber auch im Gesundheitswesen, im Handel und im Logistikbereich arbeiten viele Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Vergleichsweise wenig Menschen mit Behinderung arbeiten in der Landwirtschaft, in der Zeitarbeit oder auch im Gastgewerbe.
Wie gut die Integration von behinderten Menschen gelingen kann, zeigt das Unternehmen Haufe GmbH in Hohenstein-Ernstthal bei Chemnitz. Spezialisiert auf die Entwicklung und Herstellung von Verbindungstechnik für die Elektronik- und Elektroindustrie, beschäftigt das Unternehmen seit 2025 zwei gehörlose ukrainische Mitarbeiterinnen – mit großem Erfolg.
„Die beiden gehörlosen Mitarbeiterinnen sind eine große Bereicherung für unser Unternehmen. Sie sind engagiert, zuverlässig und zeigen eine große Bereitschaft, sich in ihre Aufgaben einzuarbeiten. Die Zusammenarbeit im Arbeitsalltag funktioniert sehr gut. Sie sind beide ein echter Mehrwert und bereichern unser Unternehmen auf vielfältige Weise. Und falls es doch mal Verständigungsschwierigkeiten gibt, helfen wir uns zur Not auch mal mit Händen und Füßen“, sagt Dirk Haufe, Geschäftsführer der Haufe GmbH.
Kontakt:
Haufe GmbH
An der Baumschule 1
09337 Hohenstein-Ernstthal
https://www.haufe-gmbh.com/
Tel.: 03723/45440115
8.900 Betriebe unterliegen der Beschäftigungspflicht
Die rund 48.000 schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen waren in rund 6.700 Betrieben beschäftigt, die 20 und mehr Beschäftigte haben. Insgesamt sind in Sachsen rund 8.860 Betriebe verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder Gleichgestellten zu besetzen.
Drei von vier der sächsischen Arbeitgeber erfüllen die Beschäftigungspflicht ganz oder teilweise
Im Jahr 2024 sind rund 39 Prozent (3.488) der 8.860 Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vollständig nachgekommen. Diese so genannte Erfüllungsquote lag 2024 bei 39,4 Prozent und damit etwa auf dem Niveau der vergangenen Jahre.
Auffällig ist, dass etwa 2.100 dieser Arbeitgeber mehr Schwerbehinderte beschäftigen, als sie müssten. Sie übererfüllen die Beschäftigungspflicht und sind damit wahre Chancengeber – dazu gehört mehr als jeder vierte Betrieb.
Darüber hinaus haben rund 36 Prozent (3.245) sächsische Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht teilweise erfüllt. Das bedeutet, diese Arbeitgeber haben nur einen Teil ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitenden besetzt haben
Jeder vierte Betrieb beschäftigt keine Schwerbehinderten
Insgesamt 2.127 sächsische Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht unterliegen, haben ihre Pflichtarbeitsplätze nicht besetzt und beschäftigen keine schwerbehinderten Menschen.
Ausgleichsabgabe kann bis zu 720 Euro betragen
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. In Sachsen ist das der Kommunaler Sozialverband Sachsen.
Die Ausgleichsabgabe ist nach Betriebsgröße und Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt. Die Abgabe dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber zu schaffen, die ihre Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzen und dadurch möglicherweise zusätzliche Kosten tragen.
Die Ausgleichsabgabe betrug für das Anzeigejahr 2024 zwischen 140 Euro bis 720 Euro pro Monat.
Spezialisten helfen den sächsischen Betrieben
Arbeitgeber können sich mit ihren Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen an ihre örtliche Arbeitsagentur wenden. Der Arbeitgeber-Service der BA steht Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und informiert zu den verschiedenen Förderinstrumenten. Dazu gehören beispielsweise:
- Eingliederungszuschuss
- Ausbildungszuschuss / Eingliederungszuschuss nach Ausbildung
Über den Arbeitgeber-Service erfolgt auch die Einbindung des Technischen Beratungsdienstes der BA. Dieser berät und unterstützt Arbeitgeber bei der richtigen Ausgestaltung von Arbeitsplätzen.
Darüber hinaus gibt es in Sachsen die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“. Das CoWerk (Südwestsachsen und Region Dresden), das BBW (Raum Leipzig) und die Malteser (Raum Bautzen) sind als „Lotsen“ die Ansprechpartner für Betriebe.
Die sächsische Allianz Arbeit + Behinderung fördert Inklusion
Wichtige Themen macht man gemeinsam: Die Allianz Arbeit + Behinderung zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen wurde am 03. Dezember 2010 gegründet und setzt sich aus 21 Partnern aus Politik und Wirtschaft zusammen. Um die Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gestalten, arbeiten die Partner u.a. an folgenden Zielen gemeinsam: die Potenziale von Menschen mit Behinderung vermitteln, die duale Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung stärken und Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen und sichern.