Sie wollen eine neue Stelle finden. Die Arbeitsvermittlung ist der Bereich Ihres Jobcenters, der Sie dabei unterstützt. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner ist Ihre Integrationsfachkraft. In den Beratungsterminen mit ihr klären Sie zum Beispiel, welche Stärken Sie haben, die im Berufsleben wichtig sind.
Gemeinsam finden Sie heraus, wie Sie die Hindernisse auf Ihrem Weg zum Job aus dem Weg räumen können. Das Ziel der Arbeitsvermittlung: Sie können Ihren Lebensunterhalt wieder durch Arbeit bestreiten und sind nicht oder so wenig wie möglich auf finanzielle Hilfe angewiesen.
So läuft die Beratung ab
Der Beratungsprozess der Arbeitsvermittlung orientiert sich an 4 Phasen. Diese stellen wir Ihnen kurz vor. So können Sie sich darauf vorbereiten und Ihre Fragen und Ideen einbringen.
Phase 1: Ausgangslage klären
Wir sprechen mit Ihnen zunächst über Ihre beruflichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen. Zusätzlich klären wir mit Ihnen ab, ob es bei Ihnen Themen gibt, die Ihnen die Suche oder Aufnahme einer Arbeit erschweren.
Auf diese Weise erfahren wir Ihre Ausgangslage und können Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse bei unserer Beratung besser berücksichtigen. Das hilft Ihnen, einen Job zu finden, der zu Ihnen passt.
Bringen Sie in die Beratung alle Dokumente mit, die Ihre Qualifikationen und bisherigen beruflichen Stationen belegen – zum Beispiel Zeugnisse, Zertifikate und Ihre letzten Bewerbungsunterlagen.
Phase 2: Ziel festlegen
In dieser Phase überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, welche beruflichen Möglichkeiten Sie haben. Dabei steht im Vordergrund, dass Sie möglichst schnell wieder unabhängig von finanzieller Hilfe sind.
Tipp: Wenn Sie schon berufliche Erfahrungen haben, können Sie mit dem Tool New Plan Ihre beruflichen Möglichkeiten ausloten, berufliche Alternativen finden oder direkt nach Weiterbildungen suchen.
Phase 3: Schritte planen
Gemeinsam mit Ihnen planen wir die nächsten Schritte zu Ihrem Ziel. Das kann zum Beispiel eine Qualifizierung sein, die Sie Ihrem Ziel, einen neuen Job zu finden, näherbringt. Wir unterstützen Sie dabei nach Bedarf.
Phase 4: Vereinbarung treffen
Ihr Ziel und die vereinbarten Schritte dorthin werden schriftlich in Form einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Die Vereinbarungen darin können je nach Fortschritt in jedem Gespräch angepasst werden.
Wichtig: Ihre Integrationsfachkraft lädt Sie schriftlich zu den Beratungsgesprächen ein. Sie sind verpflichtet, teilzunehmen. Was Sie rund um diese Gespräche noch wissen müssen, erfahren Sie in den Informationen zu den Terminen beim Jobcenter.
Lassen Sie sich beraten – Vor Ort oder online

Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit uns. Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, ermitteln Sie über die Dienststellensuche:
Viele Jobcenter bieten Beratungsgespräche per Video an. Fragen Sie bei Interesse bei Ihrem Jobcenter nach, ob dort Videotermine möglich sind. Wie diese Termine ablaufen und welche technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie auf der Seite Beratung per Video.