So unterstützt Sie die Arbeitsvermittlung

Mit unserer Beratung finden Sie Ihren Weg zu einem neuen Arbeitsplatz – Schritt für Schritt.

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Sie wollen eine neue Stelle finden. Die Arbeitsvermittlung ist der Bereich Ihres Jobcenters, der Sie dabei unterstützt. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner ist Ihre Integrationsfachkraft. In den Beratungsterminen mit ihr klären Sie zum Beispiel, welche Stärken Sie haben, die im Berufsleben wichtig sind.

Gemeinsam finden Sie heraus, wie Sie die Hindernisse auf Ihrem Weg zum Job aus dem Weg räumen können. Das Ziel der Arbeitsvermittlung: Sie können Ihren Lebensunterhalt wieder durch Arbeit bestreiten und sind nicht oder so wenig wie möglich auf finanzielle Hilfe angewiesen.

So läuft die Beratung ab

Der Beratungsprozess der Arbeitsvermittlung orientiert sich an 4 Phasen. Diese stellen wir Ihnen kurz vor. So können Sie sich darauf vorbereiten und Ihre Fragen und Ideen einbringen.

Phase 1: Ausgangslage klären

Wir sprechen mit Ihnen zunächst über Ihre beruflichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen. Zusätzlich klären wir mit Ihnen ab, ob es bei Ihnen Themen gibt, die Ihnen die Suche oder Aufnahme einer Arbeit erschweren.

Auf diese Weise erfahren wir Ihre Ausgangslage und können Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse bei unserer Beratung besser berücksichtigen. Das hilft Ihnen, einen Job zu finden, der zu Ihnen passt.

Bringen Sie in die Beratung alle Dokumente mit, die Ihre Qualifikationen und bisherigen beruflichen Stationen belegen – zum Beispiel Zeugnisse, Zertifikate und Ihre letzten Bewerbungsunterlagen.

Phase 2: Ziel festlegen

In dieser Phase überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, welche beruflichen Möglichkeiten Sie haben. Dabei steht im Vordergrund, dass Sie möglichst schnell wieder unabhängig von finanzieller Hilfe sind.

Phase 3: Schritte planen

Gemeinsam mit Ihnen planen wir die nächsten Schritte zu Ihrem Ziel. Das kann zum Beispiel eine Qualifizierung sein, die Sie Ihrem Ziel, einen neuen Job zu finden, näherbringt. Wir unterstützen Sie dabei nach Bedarf.

Phase 4: Vereinbarung treffen

Wir legen gemeinsam in einem Kooperationsplan fest, wie Sie Ihr Ziel erreichen können und was dazu erforderlich ist: Was unternehmen Sie als Nächstes und wie unterstützen wir Sie dabei? Der Kooperationsplan kann je nach Fortschritt in jedem Gespräch angepasst werden.

Wichtig:Wichtig: Ihre Integrationsfachkraft lädt Sie schriftlich zu den Beratungsgesprächen ein. Sie sind verpflichtet, teilzunehmen. Was Sie rund um diese Gespräche noch wissen müssen, erfahren Sie in den Informationen zu den Terminen beim Jobcenter.

Lassen Sie sich beraten – Vor Ort oder online

Frau mit Baby auf dem Arm schaut zuhause auf den Bildschirm eines Laptops

Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit uns. Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, ermitteln Sie über die Dienststellensuche:

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