Bürgergeld: Antrag und Bescheid

Informieren Sie sich, wie Sie Bürgergeld bei Ihrem Jobcenter beantragen, welche Nachweise Sie dafür brauchen und wie es danach weitergeht.

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Antrag auf Bürgergeld: Darum geht es

Wenn Sie Bürgergeld beantragen, benötigt Ihr Jobcenter Informationen von Ihnen. Anhand Ihrer Angaben prüft Ihr Jobcenter, ob Sie die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllen und damit einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Ist das der Fall, ermittelt das Jobcenter zudem, wie viel Bürgergeld Sie grundsätzlich erhalten können.

Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob Sie 

  • kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
  • Kinder haben oder alleinerziehend sind.
  • allein oder mit anderen Personen zusammenleben.

Wichtig:Wichtig: Leben Sie mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern. Sie sind in diesem Fall die Vertreterin oder der Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Bürgergeld beantragen

Grundsätzlich ist der Antrag auf Bürgergeld an keine Form gebunden. Sie können ihn online, persönlich, telefonisch oder schriftlich stellen.

Am besten stellen Sie den Bürgergeld-Antrag online. Sie haben dadurch folgende Vorteile:

  • positiv:Sie können den Antrag jederzeit und von überall an Ihr Jobcenter schicken – schnell und sicher.
  • positiv:Sie werden Schritt für Schritt durch den Antrag geführt und erhalten zusätzliche Hilfetexte.
  • positiv:Es werden nur Informationen abgefragt, die für Ihre persönliche Lebenssituation wichtig sind.
  • positiv:Sie können Nachweise (zum Beispiel zu Ihren Mietkosten) direkt hochladen und mit Ihrem Antrag online übermitteln.
  • positiv:Wenn Sie Ihren Online-Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie direkt eine Versandbestätigung.
  • positiv:Sie sparen sich die Kosten für Druck, Porto oder die Fahrtkosten für eine persönliche Antragstellung.

Den Online-Antrag und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bürgergeld online beantragen.

Falls Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, benötigt das Jobcenter dieselben Informationen von Ihnen, wie beim Online-Antrag. Abhängig von Ihren persönlichen Lebensumständen werden hierfür mehrere Formulare benötigt.

Im Antragsvordruck geben Sie grundsätzliche Informationen an, zum Beispiel, ob Sie allein wohnen oder ob Sie verheiratet sind.

Je nachdem, wie Sie leben, sind zusätzliche Angaben erforderlich. Diese machen Sie in den sogenannten Anlagen. Welche Anlagen Sie benötigen, erfahren Sie im Antragsvordruck.

Häufig benötigte Anlagen sind zum Beispiel:

  • Anlage zur Feststellung der Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Anlagen für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Anlage zur Selbstauskunft / Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft

Die Formulare selbst können Sie in unserem Download-Center herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Falls Sie keinen Drucker haben, können Sie die Unterlagen auch in Ihrem Jobcenter anfragen.

Den Antrag, alle notwendigen Anlagen und die entsprechenden Nachweise können Sie anschließend per Post oder persönlich an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln. Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, finden Sie über die Dienststellensuche heraus: Jobcenter finden

Nachweise zum Bürgergeld-Antrag

Alle Angaben, die Sie in Ihrem Bürgergeld-Antrag machen, müssen Sie durch Nachweise belegen. Nachweise sind Dokumente, die bestätigen, dass Ihre Angaben richtig sind.

Welche Dokumente dafür erforderlich sind, erfahren Sie im Antrag oder von Ihrem Jobcenter.

Wichtig:Wichtig: Reichen Sie niemals Originale als Nachweise ein. Unterlagen, die Sie beim Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach 8 Wochen vernichtet.

Beispiele für wichtige Nachweise

  • positiv:Personalausweis oder
  • positiv:Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder
  • positiv:Aufenthaltstitel
  • positiv:Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate
  • positiv:Lohnbescheinigung
  • positiv:Kontoauszüge aus denen zum Beispiel folgende Geldeingänge hervorgehen:
    • positiv:Renten
    • positiv:Krankengeld
    • positiv:Kindergeld
    • positiv:Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss

Hinweis: Nachweise zu vorhandenem Vermögen müssen Sie vorlegen, wenn Sie das Jobcenter dazu auffordert.

  • positiv:Mietvertrag
  • positiv:Heiz- und Nebenkostenabrechnung
  • positiv:Mietquittungen
  • positiv:Haben Sie in der Vergangenheit von einem anderen Jobcenter Leistungen erhalten (zum Beispiel Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II): Nachweise wie zum Beispiel Bewilligungsbescheid oder Leistungsnachweis.
  • positiv:Falls Sie den Antrag auf Bürgergeld im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen: 
    • positiv:Arbeitspapiere, auch Kündigungsschreiben oder eine Erklärung zur Arbeitsaufgabe.
    • positiv:Arbeitsbescheinigung. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen diesen Nachweis auszustellen.
  • positiv:Nachweise über weitere Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen oder Unterlagen über Versicherungsbeiträge.

Antwort des Jobcenters: Der Bescheid

Wenn Sie einen Antrag stellen, bekommen Sie von Ihrem Jobcenter eine schriftliche Antwort. Diese Antwort wird Bescheid genannt. Der Bescheid ist die Entscheidung über Ihren Antrag.

Sie erhalten einen Bescheid, wenn 

  • Ihr Antrag bewilligt wird, (Bewilligungsbescheid)
  • Ihr Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wird oder
  • sich die Höhe der Leistung ändert.

Sie erhalten auch einen Bescheid, wenn Sie eine Leistung zu Unrecht erhalten haben. Das Jobcenter informiert Sie in diesem Fall darüber, wie viel Sie zurückzahlen müssen.

Wichtig:Wichtig: Sie haben den Bescheid erhalten: Prüfen Sie bitte nach, ob Ihre Angaben richtig sind. Können Sie die Berechnung Ihres Jobcenters nicht nachvollziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Jobcenter auf.

Bescheide online erhalten

Über Ihr Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie die sogenannte Online-Zustellung aktivieren. Damit werden Ihnen Ihre Bescheide direkt online zur Verfügung gestellt.

Lassen Sie sich beraten

Ihr Jobcenter berät Sie gerne zu Ihrem Antrag und Bescheid. Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie zum Beispiel 

  • Fragen zum Antrag haben,
  • nicht verstehen, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde,
  • weniger Geld bekommen, als Sie erwartet haben oder
  • wissen wollen, was der Inhalt des Bescheids genau bedeutet.

Sie können sich auch direkt online mit Ihren Anliegen an Ihr Jobcenter wenden. Nutzen Sie dafür zum Beispiel den Postfachservice von jobcenter.digital oder nutzen Sie die lokalen Online-Angebote für eine Kontaktaufnahme auf der Webseite Ihres Jobcenters.

Die Kontaktdaten und Links für Ihr zuständiges Jobcenter ermitteln Sie über die Dienststellensuche am Ende der Seite.

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