Wenn Sie Bürgergeld beantragen, benötigt Ihr Jobcenter Informationen von Ihnen. Anhand Ihrer Angaben prüft Ihr Jobcenter, ob Sie die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllen und damit einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Ist das der Fall, ermittelt das Jobcenter zudem, wie viel Bürgergeld Sie grundsätzlich erhalten können.
Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob Sie …
- kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
- Kinder haben oder alleinerziehend sind.
- allein oder mit anderen Personen zusammenleben.
Wichtig:Wichtig: Leben Sie mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern. Sie sind in diesem Fall die Vertreterin oder der Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft.