Bürgergeld: Antrag und Bescheid

Beantragen Sie Bürgergeld, müssen Sie auch Nachweise und möglicherweise Anlagen übermitteln. Danach erhalten Sie die schriftliche Antwort, den Bescheid.

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Wenn Sie Bürgergeld beantragen, benötigt Ihr Jobcenter Informationen von Ihnen. Leben Sie mit anderen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern.

Anhand Ihrer Angaben prüft Ihr Jobcenter, ob Sie die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllen und damit einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Ist das der Fall, ermittelt das Jobcenter anhand Ihrer Angaben zudem, wie viel Bürgergeld Sie grundsätzlich erhalten können.

Anlagen zum Antrag

Im Antrag selbst geben Sie grundlegende Informationen an, zum Beispiel, ob Sie allein wohnen oder ob Sie verheiratet sind. Je nachdem, wie Sie leben, müssen Sie Angaben in zusätzlichen Formularen machen, den sogenannten Anlagen. Wohnen zum Beispiel Kinder bei Ihnen, füllen Sie für jedes Kind eine Anlage aus.

Welche Anlagen Sie ausfüllen und übermitteln müssen, steht im Antrag oder erfahren Sie von Ihrem Jobcenter.

Häufig benötigte Anlagen sind zum Beispiel:

  • Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)
  • Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)
  • Anlage zum Vermögen (VM)

Wie Sie den Antrag und die Anlagen für Ihre Bedarfsgemeinschaft richtig ausfüllen, erklären wir Ihnen in den Videos zum Bürgergeld.

Nachweise

Alle Angaben, die Sie machen, müssen Sie durch Nachweise belegen. Eine Ausnahme gilt für Nachweise zu vorhandenem Vermögen, diese sind nur auf Aufforderung des Jobcenters vorzulegen. Nachweise sind Dokumente, die bestätigen, dass Ihre Angaben richtig sind. Welche Dokumente dafür erforderlich sind, erfahren Sie im Antrag oder von Ihrem Jobcenter.

Wichtige Nachweise sind zum Beispiel:

  • Antragsformulare
  • Gültiges Ausweisdokument:
    • Personalausweis oder
    • gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Aufenthaltstitel
  • Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
  • Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate
  • Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietquittungen, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
  • Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis
  • Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
  • Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:
    • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe)
    • Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)

Die Nachweise müssen Sie nicht zusammen mit dem Antrag übermitteln. Reichen Sie sie aber bitte so früh wie möglich nach

Wenn sich bei Ihnen etwas ändert, müssen Sie auch dies nachweisen – zum Beispiel, wenn sich Ihre Einnahmen ändern oder eine Person bei Ihnen ein- oder auszieht.

Wichtig:Wichtig: Reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Unterlagen, die Sie im Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach 8 Wochen vernichtet. Wenden Sie sich sofort an Ihr Jobcenter, wenn Sie versehentlich Originale abgegeben haben.

Mehr über Nachweise für Ausgaben, Vermögen oder Änderungen erfahren Sie auf der Seite Änderungen und Nachweise.

Unterlagen prüfen

Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben im Antrag und in den Anlagen vollständig und richtig sind - auch die zu den anderen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Als Vertreterin oder Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind Sie dafür verantwortlich.

Unterlagen übermitteln

Den Antrag sowie Nachweise und Anlagen können Sie Ihrem Jobcenter online übermitteln. Den entsprechenden digitalen Service und Informationen rund um Bürgergeld finden Sie auf diesen Seiten:

Sie können Antrag, Nachweise und Anlagen auch schriftlich oder persönlich übermitteln.

Das steht im Bescheid

Wenn Sie einen Antrag stellen, bekommen Sie von Ihrem Jobcenter eine schriftliche Antwort. Diese Antwort wird Bescheid genannt. Der Bescheid ist die Entscheidung über Ihren Antrag.

Sie erhalten einen Bescheid, wenn…

  • Ihr Antrag bewilligt wird, (Bewilligungsbescheid)
  • Ihr Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wird oder
  • sich die Höhe der Leistung ändert.

Sie haben den Bescheid erhalten: Prüfen Sie bitte nach, ob Ihre Angaben richtig übernommen wurden, und ob Sie die Berechnungen nachvollziehen können.

Sie erhalten auch einen Bescheid, wenn Sie eine Leistung zu Unrecht erhalten haben. Das Jobcenter informiert Sie in diesem Fall darüber, wie viel Sie zurückzahlen müssen.

Mehr über die einzelnen Teile des Bewilligungsbescheids erfahren Sie im Video: Der Bewilligungsbescheid.

Lassen Sie sich beraten

Frau unterhält sich mit Mann am Arbeitsplatz im Büro

Ihr Jobcenter berät Sie gerne zu Ihrem Antrag und Bescheid. Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie zum Beispiel…

  • Fragen zum Antrag haben,
  • nicht verstehen, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde,
  • weniger Geld bekommen, als Sie erwartet haben, oder
  • wissen wollen, was der Inhalt des Bescheids genau bedeutet.

Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, ermitteln Sie über die Dienststellensuche am Ende der Seite.