Im Antrag selbst geben Sie grundlegende Informationen an, zum Beispiel, ob Sie allein wohnen oder ob Sie verheiratet sind. Je nachdem, wie Sie leben, müssen Sie Angaben in zusätzlichen Formularen machen, den sogenannten Anlagen. Wohnen zum Beispiel Kinder bei Ihnen, füllen Sie für jedes Kind eine Anlage aus.
Welche Anlagen Sie ausfüllen und übermitteln müssen, steht im Antrag oder erfahren Sie von Ihrem Jobcenter.
Häufig benötigte Anlagen sind zum Beispiel:
- Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)
- Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)
- Anlage zum Vermögen (VM)
Wie Sie den Antrag und die Anlagen für Ihre Bedarfsgemeinschaft richtig ausfüllen, erklären wir Ihnen in den Videos zum Bürgergeld.
Nachweise
Alle Angaben, die Sie machen, müssen Sie durch Nachweise belegen. Eine Ausnahme gilt für Nachweise zu vorhandenem Vermögen, diese sind nur auf Aufforderung des Jobcenters vorzulegen. Nachweise sind Dokumente, die bestätigen, dass Ihre Angaben richtig sind. Welche Dokumente dafür erforderlich sind, erfahren Sie im Antrag oder von Ihrem Jobcenter.
Wichtige Nachweise sind zum Beispiel:
- Antragsformulare
- Gültiges Ausweisdokument:
- Personalausweis oder
- gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel
- Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
- Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate
- Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietquittungen, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
- Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis
- Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
- Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:
- Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe)
- Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)
Die Nachweise müssen Sie nicht zusammen mit dem Antrag übermitteln. Reichen Sie sie aber bitte so früh wie möglich nach.
Wenn sich bei Ihnen etwas ändert, müssen Sie auch dies nachweisen – zum Beispiel, wenn sich Ihre Einnahmen ändern oder eine Person bei Ihnen ein- oder auszieht.
Wichtig:Wichtig: Reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Unterlagen, die Sie im Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach 8 Wochen vernichtet. Wenden Sie sich sofort an Ihr Jobcenter, wenn Sie versehentlich Originale abgegeben haben.
Mehr über Nachweise für Ausgaben, Vermögen oder Änderungen erfahren Sie auf der Seite Änderungen und Nachweise.
Unterlagen prüfen
Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben im Antrag und in den Anlagen vollständig und richtig sind - auch die zu den anderen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Als Vertreterin oder Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind Sie dafür verantwortlich.
Unterlagen übermitteln
Den Antrag sowie Nachweise und Anlagen können Sie Ihrem Jobcenter online übermitteln. Den entsprechenden digitalen Service und Informationen rund um Bürgergeld finden Sie auf diesen Seiten:
Sie können Antrag, Nachweise und Anlagen auch schriftlich oder persönlich übermitteln.