Kindergeld nach dem Schulabschluss

Auch nach dem Schulabschluss Ihres Kindes haben Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld.

Wenn Ihr Kind bald seinen Abschluss macht oder die Schule bereits beendet hat, ändert sich für Ihre Familie einiges. Auch beim Kindergeld, spielt diese Veränderung eine große Rolle.

Informieren Sie die Familienkasse daher so früh wie möglich darüber, wie es für Ihr Kind nach der Schule weitergeht. Erst dann kann geprüft werden, ob Sie weiterhin berechtigt sind, Kindergeld zu erhalten. Sie vermeiden damit vor allem, dass wir die Zahlung des Kindergelds unterbrechen müssen, weil zum Beispiel notwendige Nachweise fehlen.

So beziehen Sie weiter Kindergeld

Unabhängig davon, was Ihr Kind nach der Schule machen möchte, füllen Sie bitte das Formular Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes aus und reichen Sie es bei Ihrer Familienkasse ein. Legen Sie der Erklärung die entsprechenden Nachweise bei, wie zum Beispiel eine Bescheinigung über das Schulende.

Tipp:Tipp: Beziehen Sie für Ihr volljähriges Kind noch kein Kindergeld, erfahren Sie auf der Seite Kindergeld ab 18 Jahre, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie es beantragen können.

Was in Ihrem Fall noch wichtig ist

Meldet sich Ihr Kind bei der Berufsberatung ausbildungssuchend, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen – bis zum Tag vor seinem 25. Geburtstag. Das gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten.

Um weiterhin Kindergeld zu beziehen, reichen Sie ergänzend zu der Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes bei Ihrer Familienkasse ein:

Als Nachweis gilt zum Beispiel:

  • Bescheinigung der Berufsberatung über die Meldung Ihres Kindes
  • Eingangsbenachrichtigungen und Absagen von Bewerbungen, 
  • Geschriebene Nachrichten mit Unternehmen,
  • Einladungen zum Vorstellungsgespräch,
  • Immatrikulationsbescheinigung

Wichtig:Wichtig: Nachweise wie die Immatrikulationsbescheinigung müssen Sie immer wieder einreichen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Kindergeld: Nachweise und Bescheinigungen einreichen.

Leistet Ihr Kind nach der Schule einen Freiwilligendienst, können Sie in dieser Zeit Kindergeld erhalten – vorausgesetzt, der Träger des Dienstes ist zugelassen und anerkannt.

Reichen Sie dafür neben der Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes eine Kopie der schriftlichen Vereinbarung mit dem Träger des Freiwilligendienstes bei Ihrer Familienkasse ein.

Wichtig:Wichtig: Die Vereinbarung mit dem Träger des Freiwilligendienstes muss geschlossen werden und der Familienkasse vorliegen, bevor Ihr Kind seinen Dienst antritt.

Sucht Ihr Kind direkt nach dem Schulabschluss eine Arbeitsstelle, haben Sie in der Regel bis zum Tag vor dem 21. Geburtstag des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Ihr Kind muss sich dazu bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.

Reichen Sie in diesem Fall neben der Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bei Ihrer Familienkasse ein.

Bewirbt sich Ihr Kind nicht für zum Beispiel eine Ausbildung, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld. Bitte informieren Sie jedoch auch in diesem Fall Ihre Familienkasse darüber, dass Ihr Kind die Schule beendet hat. Weisen Sie das Schulende bitte nach – zum Beispiel durch Kopien von Zeugnissen oder eine Schulbescheinigung. Noten und Beurteilungen können Sie in den Dokumenten unkenntlich machen.

Mehr Informationen zu den jeweiligen Nachweisen erhalten Sie auf der Seite Kindergeld: Nachweise und Bescheinigungen einreichen.

Unterlagen online bei der Familienkasse einreichen

Senden Sie Ihre Unterlagen direkt online an die Familienkasse. Bitte beachten Sie dabei, dass alle Formulare unterschrieben sind. 

Unterlagen einreichen

Alternativ können Sie die Unterlagen auch per Post übermitteln. Die Postanschrift Ihrer zuständigen Familienkasse ermitteln Sie über die Dienststellensuche.

Kontakt zur Familienkasse

Halten Sie bitte Ihre Kindergeldnummer bereit, sofern vorhanden.

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