
Wenn Ihr Kind bald seinen Abschluss macht oder die Schule bereits beendet hat, ändert sich für Ihre Familie einiges. Auch wenn es um das Kindergeld geht, spielt diese Veränderung eine große Rolle.
Damit wir prüfen können, ob Sie weiterhin berechtigt sind, Kindergeld zu erhalten: Informieren Sie uns so früh wie möglich darüber, wie es für Ihr Kind nach der Schule weitergeht. Damit vermeiden Sie vor allem, dass wir die Zahlung des Kindergelds unterbrechen müssen – weil zum Beispiel notwendige Nachweise fehlen.
Nach der Schule in Ausbildung oder Studium
Beginnt Ihr Kind nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung oder ein Studium, haben Sie in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten.
So beziehen Sie weiter Kindergeld
Füllen Sie bitte das Formular „Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes“ aus und reichen Sie es bei Ihrer Familienkasse ein.
Bitte legen Sie dieser Erklärung Nachweise bei, zum Beispiel:
- Schulbescheinigung (bei einer schulischen Berufsausbildung)
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Immatrikulationsbescheinigung
Alle Formulare finden Sie am Seitenende. Sie können sie aufrufen, online ausfüllen und speichern oder drucken. Bitte beachten Sie, dass Sie alle Formulare ausgedruckt und unterschrieben einreichen müssen.