Wenn Sie eine Person aus dem Ausland beschäftigen möchten, ist entscheidend, welche Staatsangehörigkeit diese besitzt. Kommt Ihre zukünftige Arbeits- oder Fachkraft aus einem sogenannten Drittstaat, muss die Bundesagentur für Arbeit in den meisten Fällen einer Zulassung zum Arbeitsmarkt zustimmen. Neben der Staatsangehörigkeit werden auch die berufliche Qualifikation der Person und die Art der Beschäftigung in Ihrem Betrieb berücksichtigt.
Tipp:Tipp: Das Visaverfahren und damit die Zulassung zum Arbeitsmarkt können Sie mit einer Vorabzustimmung beschleunigen. Weitere Informationen und den Online-Antrag für die Vorabzustimmung finden Sie auf der Seite Vorabzustimmung für ausländische Beschäftigte.
