
Was Sie im Fall einer Kündigung oder bei Entlassungen beachten müssen, ab wann Entlassungen anzeigepflichtig sind sowie alle Merkblätter und erforderlichen Formulare
Ansprechpartner vor Ort
Alle Informationen und Anträge zur Beschäftigung von Menschen aus dem Ausland und Geflüchteten
Ansprechpartner vor Ort (Arbeitsmarktzulassung)
Was Sie als Ver- oder Entleiher beachten müssen
Ansprechpartner vor Ort
Mit dem BEA-Service (BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen) übermitteln Sie Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen schnell und sicher an die Agentur für Arbeit.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen Sie fünf Prozent Ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten besetzen. Wenn Sie die Quote nicht erfüllen, müssen Sie eine Ausgleichsabgabe leisten.
Ansprechpartner vor Ort
Alle Informationen und Anträge rund um die Betriebsnummer und das Meldeverfahren zur Sozialversicherung
Sie besetzen freie Stellen mit arbeitsuchenden oder arbeitslosen Bewerberinnen oder Bewerbern? Wir können Sie dabei unter bestimmten Voraussetzungen mit einer finanziellen Förderung unterstützen.
Arbeitskräfte finden, finanzielle Hilfen erhalten oder Kurzarbeit anzeigen: Mit unseren eServices erledigen Sie Ihre Anliegen einfach, schnell und sicher über Ihr Benutzerkonto.
Ihre Beschäftigten in allen Bereichen gleichzustellen, bietet Ihrem Unternehmen viele Vorteile. Wir unterstützen Sie dabei, Maßnahmen für mehr Chancengleichheit umzusetzen.
Ansprechpartner vor Ort
Binden Sie Ihr HR-System an die Datenbank der Bundesagentur für Arbeit (BA) an und übermitteln Sie Stellenangebote schnell und einfach in unser Portal.
Alle wichtigen Informationen und Anträge rund um die Themen Kurzarbeitergeld (KuG), Saisonkurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld
Ansprechpartner
Die Agentur für Arbeit Aschaffenburg steht Ihnen in Fragen der Arbeitsplatzvermittlung, der Förderung von Arbeitsverhältnissen und -plätzen und in Fragen der Teilhabe behinderter, schwerbehinderter sowie gleichgestellter Menschen am Arbeitsleben zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Erfahren Sie, warum es sich für Unternehmen lohnt, Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.
Kommt es in Ihrem Betrieb zu einem Streik, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Ansprechpartner vor Ort
Damit im Baugewerbe ganzjährig beschäftigt werden kann, gibt es die Winterbeschäftigungsumlage. Hier erfahren Sie alles über Meldepflicht, Zahlung und Ansprechpartner.
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