Aktuelle Informationen für Maßnahmeträger
Vor dem Hintergrund der erneuten Zuspitzung der Pandemie ist in der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz geregelt, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Präsenzform in der Zeit vom 16.12.2020 bis zunächst 10.1.2021 nicht durchgeführt werden dürfen.
Die BA hat privaten Bildungseinrichtungen bereits im März 2020 die Möglichkeit eröffnet, unter vorgegebenen Rahmenbedingungen (Einhaltung des Datenschutzes, Geeignetheit für die Zielgruppe, Erreichbarkeit des Maßnahmeziels sowie Eignung der Maßnahme für eine alternative Durchführung) die Maßnahme in alternativer Form durchzuführen.
Von dieser Möglichkeit können Sie auch in der aktuellen Situation Gebrauch machen.
Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Maßnahmen, die von der alternativen Durchführungsform ausgeschlossen wurden. Maßnahmen, die eine personenbezogene Diagnostik erfordern (berufliche Rehabilitation), können nicht weitergeführt werden.
Sobald nach der Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz die Durchführung von Präsenzveranstaltungen wieder zulässig ist, sollen die Maßnahmen soweit möglich und unter Beachtung einer größtmöglichen Sicherheit für alle Beteiligte sowie den aktuellen landesrechtlichen Hygienekonzepten wieder mit Präsenzmaßnahmen beginnen bzw. diese mit digitalen Elementen kombinieren und in Hybridform umgesetzt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bildungskoordinatoren Udo Böhm (02632 95845 17) und Marco Lohn (0261 405 123)