Ausbildung pausieren: Deine Möglichkeiten

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Kann man eine Ausbildung eigentlich pausieren? Ja, eine Ausbildung zu unterbrechen kann eine gute Lösung sein, wenn gerade alles anders kommt, als du es dir vorgestellt hast. Familiäre Notsituationen, Krankheit oder Überforderung können jeden treffen. Eine Pause von der Ausbildung ist eine echte Alternative zu einem Abbruch. Hier erfährst du, wie das funktioniert, was anerkannte Gründe für eine Ausbildungsunterbrechung sind und wie lange du deine Ausbildung pausieren kannst.

Ausbildung pausieren: Anerkannte Gründe

Um deine Ausbildung zu pausieren, brauchst du einen wichtigen Grund, den dein Betrieb und die Ausbildungskammer anerkennen. Denn nur bei einem anerkannten Grund wird die Dauer deiner Pause zur Ausbildungszeit dazugerechnet. So hast du genug Zeit, damit du alle Ausbildungsinhalte und Prüfungen absolvieren kannst.

Die folgenden Begründungen zählen zu den anerkannten Situationen, in denen eine Ausbildungspause ohne Folgen für deinen Berufsabschluss möglich ist: 

Wenn du während der Ausbildung schwanger wirst, gibt dir eine Pause Zeit, dich auf dich und dein Kind zu konzentrieren. Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Betrieb informieren: Sag dem Betrieb unverzüglich Bescheid.
  • Weiterarbeiten: Du kannst schwanger so lange arbeiten, bis ein Arzt oder der Ausbildungsbetrieb ein Beschäftigungsverbot ausspricht – oder bis die Mutterschutzfrist beginnt.
  • Mutterschutz: 6 Wochen vor der Geburt kommst du in den Mutterschutz, er endet 8 Wochen danach.
  • Ausbildung weiterführen: Du kannst die Ausbildung danach problemlos fortsetzen und steigst in der Berufsschule an der Stelle wieder ein, wo du pausiert hast.
  • finanzielle Unterstützung: Wenn du deine Ausbildung wegen einer Schwangerschaft pausieren musst, hast du unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf finanzielle Hilfen – zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe.
  • Kündigung: Dein Ausbildungsplatz ist durch die Schwangerschaft geschützt – dein Ausbildungsbetrieb darf dich im Mutterschutz nicht kündigen.
  • Pause & Ausbildungsjahre: Wenn du länger als die Mutterschutzfrist (maximal 3 Jahre wegen Elternzeit) pausierst, werden die bereits absolvierten Ausbildungsjahre in der Regel angerechnet. Erkundige dich für genaue Informationen bei deinem Betrieb oder lies in der Ausbildungsordnung nach.

Wenn du ein Kind hast, brauchst du Zeit für Betreuung und Organisation. Eine Unterbrechung der Ausbildung im Rahmen der Elternzeit erlaubt dir, Familie und Beruf besser zu verbinden. Deine Ausbildung verlängert sich um die Zeit, in der du in Elternzeit bist, also maximal 3 Jahre pro Kind.

Machst du eine Ausbildung mit einer chronischen Krankheit, kann es sein, dass du deswegen öfter im Ausbildungsbetrieb oder in der Berufsschule ausfällst. Beispiel sind:

  • Diabetes
  • Asthma
  • Rheuma

Sprich deshalb offen mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin über die Situation. Zusammen könnt ihr einen Plan aufstellen, wie du trotz deiner Krankheit gut durch die Ausbildung kommst. Womöglich ist eine Ausbildung in Teilzeit für dich sinnvoll, vielleicht kann eine längere Unterbrechung eine gute Lösung sein. Das hängt immer von der individuellen Situation ab.

Bei schweren Krankheiten oder Verletzungen, zum Beispiel schweren Knochenbrüchen, Lungenentzündung oder Krebs sprich mit deinem Betrieb. Informiere deine Führungskraft so früh wie möglich über deine Krankheit, damit klar ist, wie lange du ausfällst.

Wichtig:Tipp:Wichtig: Trotz Arbeitsunfähigkeit in der Ausbildung hast du Kündigungsschutz.
Unter bestimmten Bedingungen kannst du Krankengeld bekommen. Informiere dich bei deiner Krankenkasse.
 

Psychische Erkrankungen wie Depressionen können Betroffene stark belasten. Eine Ausbildungspause gibt dann Zeit für Hilfe und Therapie. 

  • Eine Unterbrechung ist möglich, wie bei allen anderen ernsthaften Erkrankungen auch. Sprich dazu mit einem Arzt oder einer Ärztin. Er oder sie kann dich krankschreiben.
  • Hole dir Unterstützung für deine Ausbildung, zum Beispiel von der Berufsberatung.

Tipp:Info: Manchmal läuft während der Ausbildungszeit alles drunter und drüber – hast du das Gefühl, dass dich Stress und Überforderung lähmen? Sprich rechtzeitig mit einer Vertrauensperson im Betrieb. Egal, ob Ausbilder, Ausbilderin oder Personalabteilung: Je früher du das Gespräch suchst, desto schneller können kurzfristige Lösungen eingeleitet werden. Oft hilft Durchschnaufen, Kontakt mit einer anderen Abteilung oder einige Tage frei, wieder einen klaren Kopf zu bekommen.

Wenn ein nahes Familienmitglied krank ist oder Pflege braucht, kann das viel Zeit und Energie kosten. Sprich mit deinem Betrieb und der Berufsberatung über eine mögliche Pause von der Ausbildung. Womöglich ist für dich auch eine Ausbildung in Teilzeit denkbar.

Bei einem dringenden Pflegefall in der Familie kannst du eine kurze Auszeit bis zu 10 Tagen beantragen. In dieser Zeit hast du Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Stelle den Antrag dafür bei der Pflegekasse. Hier erfährst du mehr, wie du Pflegeunterstützungsgeld beantragen kannst.

Dauert die Pflege länger, gibt es die folgenden Möglichkeiten zur Freistellung:

Bei einem Todesfall in der nahen Familie kannst du in der Regel ein paar Tage frei nehmen. Viele Betriebe oder Tarifverträge erlauben 1 bis 3 Tage Sonderurlaub. Informiere in einem solchen Fall die Personalabteilung im Betrieb. Sie informieren dich über deine Möglichkeiten.

Wichtig:Wichtig: Traue dich, immer offen mit deinem Ausbilder, deiner Ausbilderin oder der Personalstelle zu sprechen. Sie haben Schweigepflicht. 

Freiwillige Unterbrechungen der Ausbildung

Manche Situationen brauchen vielleicht auch eine Pause, werden aber nicht automatisch offiziell anerkannt. Dazu gehören:

Wenn es im aktuellen Betrieb nicht gut läuft oder der Betrieb schließt, kann eine Pause sinnvoll sein, um dich neu zu orientieren. Du kannst dir einen anderen Ausbildungsplatz suchen oder dich bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit über Alternativen informieren. Auch deine Kammer kann dir helfen, die Unterbrechung offiziell zu regeln und später die Ausbildung fortzusetzen.
 

Manchmal bist du unsicher, ob der Beruf noch zu dir passt? Eine Unterbrechung gibt Zeit, herauszufinden, was du wirklich machen willst – ohne gleich alles abzubrechen.

 

Wichtig:Wichtig: Bei einem Betriebswechsel oder persönlicher Neuorientierung handelt es sich meist um freiwillige Unterbrechungen. Das heißt, wenn du aus diesen Gründen deine Ausbildung pausieren möchtest, erhältst du kein Gehalt. Die Ausbildungsjahre kannst du dir je nach Betrieb und Kammer aber anrechnen lassen. Informiere dich bei der für dich zuständigen Kammer über deine Möglichkeiten.

Ausbildung pausieren: So gehst du im Ernstfall vor 

Mit dem Ausbildungsbetrieb sprechen

Melde dich frühzeitig bei deinem Ausbilder, deiner Ausbilderin oder in der Personalabteilung. Erkläre, warum du eine Unterbrechung möchtest und wie lange ungefähr. Damit du die Ausbildung offiziell unterbrechen kannst, muss dein Betrieb zustimmen. Das ist bei allen oben genannten anerkannten Gründen in der Regel der Fall.
 

Kontakt zur Berufsschule

Informiere deine Berufsschule über deine Situation. Falls du eine längere Pause machst, kann es sein, dass du bei Wiederaufnahme deiner Ausbildung in eine andere Klasse eingestuft wirst.     
 

Dokumentation/Atteste (falls nötig)

Stelle einen schriftlichen Antrag auf Unterbrechung an:

  • deinen Ausbildungsbetrieb
  • die zuständige Kammer, zum Beispiel die IHK oder HWK
  • je nach Dauer der Pause an die Berufsschule

Falls ein Grund wie Krankheit oder Pflege vorliegt, lege ein ärztliches Attest oder einen Nachweis bei.

Häufig gestellte Fragen zu Ausbildung unterbrechen

Das hängt vom Grund ab. Kurze Pausen dauern oft ein paar Wochen. Längere Pausen manchmal mehrere Monate, zum Beispiel bei Elternzeit oder Pflege von Familienmitgliedern. Wichtig: Betrieb und Kammer müssen zustimmen, was in der Regel bei allen oben genannten anerkannten Gründen problemlos möglich ist.
 

Wichtig ist, dass du 90 Prozent der Zeiten anwesend bist, sonst könnte dein Ausbildungsabschluss gefährdet sein. Wenn du mehr als 10 Prozent krank bist, ist eine Ausbildungspause vielleicht ein Weg für dich. Dafür musst du mit dem Betrieb und der Kammer sprechen und gegebenenfalls Atteste einreichen.
 

Nein, eine Pause bedeutet nicht automatisch, dass du deinen Platz verlierst. Wichtig ist, dass du mit deinem Betrieb und der Kammer sprichst und die Unterbrechung offiziell schriftlich vereinbarst. So kannst du später problemlos wieder einsteigen.
 

Nein, in der Regel wird die bisherige Ausbildungszeit angerechnet. Du steigst dort wieder ein, wo du aufgehört hast, sobald die Pause vorbei ist.
 

Bei Krankheit, Pflege oder Elternzeit kannst du unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung bekommen. Während einer freiwilligen Unterbrechung, zum Beispiel einem Wechsel des Betriebs, erhältst du kein Gehalt.
 

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