Du möchtest dir zusätzlich zu deiner Ausbildungsvergütung etwas Geld dazuverdienen? Mit einem Nebenjob ist das möglich – entweder in deinem Ausbildungsbetrieb oder bei einem anderen Unternehmen. Meist kommt dafür nur ein Minijob infrage, da er durch die geringe Stundenanzahl am besten mit deinen Arbeits- und Lernzeiten vereinbar ist. Hier erfährst du, wie das funktioniert und worauf du achten musst.

Nebenjob während der Ausbildung
Dieser Artikel beschreibt:
Checkliste: Die wichtigsten Fakten zum Minijob
- Verdienstgrenze: Bei Minijobs darfst du pro Monat aktuell 603 Euro verdienen (Stand 2026). Der Wert ist an den Mindestlohn gekoppelt und kann sich verändern.
- Tätigkeit: Dein Nebenjob darf deine Lernleistung nicht beeinträchtigen. Inhaltlich muss er sich von deiner Ausbildung abgrenzen. Der Minijob darf also keine Konkurrenz darstellen.
- Meldepflicht: Du musst deinem Ausbildungsbetrieb mitteilen, wenn du einen Minijob neben deiner Ausbildung ausüben möchtest.
- Steuern & Sozialversicherung: Minijobs sind für Azubis normalerweise steuerfrei. Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fallen nicht an. Es gibt eine Rentenversicherungspflicht, davon kannst du dich aber befreien lassen.
- Ruhezeiten: Zwischen dem Arbeitsende und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen 11 Stunden Pause liegen. Das ist gesetzlich festgelegt.
- Arbeitszeit: Wie viele Stunden du arbeiten darfst, richtet sich nach dem Arbeitsschutzgesetz. Für Jugendliche (15 bis einschließlich 17 Jahre) sind das 8 Stunden an 5 Tagen (insgesamt 40 Stunden pro Woche). Ab 18 Jahren gelten maximal 48 Stunden wöchentlich. Der Arbeitsaufwand deiner Ausbildung (inklusive Berufsschule) ist in diesen Stundengrenzen inbegriffen.
Beispiel 1: Du bist 19 Jahre alt. Dein Ausbildungsvertrag legt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden fest. In deinem Nebenjob darfst du also noch 10 Stunden pro Woche arbeiten.
Beispiel 2: Du bist 17 Jahre alt. Dein Ausbildungsvertrag legt eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden fest. Damit ist die gesetzliche Grenze erreicht: Du darfst keinen Nebenjob während deiner Ausbildung haben.
Ausbildung und Minijob im selben Betrieb
Eine Ausbildung und ein Minijob lassen sich kombinieren – auch beim selben Unternehmen.
Du willst einen Nebenjob in deinem Ausbildungsbetrieb annehmen? Dann sind diese Punkte wichtig:
- Du kennst bereits viele Arbeitsabläufe und die anderen Mitarbeitenden. Das verkürzt die Einarbeitungszeit.
- Es ist leichter, die Arbeitszeiten für deinen Minijob einzuplanen und zu koordinieren.
- Du lernst andere Bereiche deines Ausbildungsbetriebs kennen.
Du erhältst für deinen Minijob einen Arbeitsvertrag. Er ist getrennt vom Ausbildungsvertrag. Du bekommst also auch 2 Lohnabrechnungen: für dein Ausbildungsgehalt und deinen Nebenjob-Verdienst.
- Die Ausbildung geht immer vor. Der Minijob darf sie nicht beeinträchtigen.
- Ausbildungsleitung oder die Personalabteilung müssen deinem Nebenjob zustimmen.
- Deine Tätigkeiten als Azubi und im Minijob müssen zeitlich getrennt sein.
Tipp:Tipp: Wenn du als Azubi einen Minijob im selben Betrieb hast, fehlt eine räumliche Trennung. Dadurch kann es schnell passieren, dass du zu viel arbeitest. Führe also am besten eine Liste, in der du deine geleisteten Stunden genau notierst.
Minijob außerhalb des Ausbildungsbetriebs
Vielleicht hast du einen Minijob im Blick, der nichts mit deiner Ausbildung zu tun hat – zum Beispiel auf Events oder in der Gastronomie. Das hat sogar den Vorteil, dass Trinkgeld steuerfrei bleibt. Das sind die Rahmenbedingungen:
- Du sammelst Arbeitserfahrung in anderen Branchen.
- Du lernst neue Leute kennen.
- Du bist unabhängiger von Stimmungen oder Konflikten in deinem Ausbildungsbetrieb.
- Ein Nebenjob während der Ausbildung ist meldepflichtig. Du musst also deinem Ausbildungsbetrieb davon erzählen.
- Deine Leistung in der Ausbildung darf durch den Minijob nicht abfallen.
- Ein Nebenjob bei Mitbewerbern ist normalerweise nicht erlaubt.
- Ausbildung und Berufsschule haben Priorität. Während der regulären Azubi-Zeiten darfst du also nicht für deinen Minijob arbeiten.
- Du musst die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten einhalten. Arbeitest du beispielsweise abends in einem Minijob und bist am nächsten Tag in der Berufsschule, müssen 11 Stunden Pause dazwischen liegen.
Tipp:Tipp: Schreibe dir am besten deine geleisteten Stunden in der Ausbildung und im Minijob auf, um den Überblick zu behalten.
Häufig gestellte Fragen zum Nebenjob während der Ausbildung
Ja, wenn du volljährig bist. Minderjährige Jugendliche dürfen in der Regel am Wochenende nicht arbeiten. Achte darauf, dass du die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche einhältst. Auch die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden ist wichtig – zum Beispiel, wenn du am Sonntagabend kellnerst und am Montag wieder als Azubi arbeitest.
Das ist theoretisch möglich. Allerdings wird ein zweiter Minijob zu deiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, also deiner Ausbildung, gezählt. Damit fallen hier Abgaben für die Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung an – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.
Geschieht das nur selten, ist das nicht schlimm. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bezieht sich auf den jährlichen Durchschnitt. Er beträgt hochgerechnet 7.236 Euro. Arbeitest du also im nächsten Monat weniger, gleicht sich der Überschuss wieder aus.
Ja, dein Ausbildungsbetrieb darf einen Minijob verbieten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du bei der Konkurrenz arbeiten möchtest oder deine Leistung stark abfällt.
Ja, du kannst als Azubi auch gleichzeitig selbständig sein. Damit gehen zusätzliche steuerliche Pflichten und Regeln in Bezug auf Versicherungen einher. Bei Fragen zum Thema Ausbildung und Selbstständigkeit ist die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit für dich da – vereinbare gern einen Beratungstermin.
Downloads und Links
Ergänzende Downloads
Hier gibt es momentan keine Downloads – schau später wieder vorbei!

