Du willst studieren, weißt aber nicht, wie die Bewerbung für einen Studienplatz funktioniert? Hier findest du die wichtigsten Informationen.

So läuft die Studienplatzbewerbung
Dieser Artikel beschreibt:
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge
Du hast dein Abi oder Fachabi gemacht und deine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Bevor du mit dem Studium startest, checke vorab, ob dein Wunschstudium zulassungsfrei ist. Dann kannst du dich nämlich direkt an der Hochschule einschreiben. Die sogenannte Immatrikulation, also die Einschreibung, geht meistens online, manchmal persönlich oder per Post. Informiere dich auf der Website der entsprechenden Hochschule.
Diese Unterlagen benötigst du für eine Einschreibung:
- Immatrikulationsantrag
- Abiturzeugnis in Kopie
- Personalausweis zur Vorlage
- eventuell Passfoto (für Studierendenausweis)
Ein Krankenversicherungsnachweis muss nicht mehr eingereicht werden – die Meldung erfolgt mittlerweile elektronisch von den Krankenkassen an die Hochschulen.
Wichtig:Warnung:Achtung: Auch bei zulassungsfreien Studiengängen kann es sein, dass die Hochschule eine Voranmeldung oder Bewerbung wünscht – entweder direkt oder vereinzelt über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung unter hochschulstart.de.
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung
Manchmal gibt es mehr Bewerbende als freie Studienplätze. In solchen Fällen gibt es Zulassungsbeschränkungen. Es greift dann eines der folgenden Verfahren:
- Bewerbung an der Hochschule: In vielen Fällen reichst du deine Bewerbung für ein Studium direkt bei der Hochschule ein. Anhand von verschiedenen Kriterien entscheidet diese dann, wer zugelassen wird. Dazu zählen: die Abiturdurchschnittsnote, Wartezeit, Einzelnoten oder praktische Erfahrungen. Informationen zu den benötigten Unterlagen, die du einreichen musst, sind meistens auf der Website der jeweiligen Hochschule zu finden.
- Beachte diese Fristen: 15. Juli für das Winter- und 15. Januar für das Sommersemester
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV):
Immer mehr Hochschulen nehmen bei örtlich zulassungsbeschränkten Fächern am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil. Ist das der Fall, registrierst du dich zunächst im Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Dann kannst du dich entweder über hochschulstart.de oder über die Hochschule bewerben – je nach Vorgabe der Hochschule.Du kannst dich für bis zu 12 Studienangebote gleichzeitig bewerben.
Entscheidest du dich für ein Studienangebot, erhältst du einen Zulassungsbescheid und das Verfahren ist beendet.
Für manche Studiengänge bewirbst du dich zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung unter hochschulstart.de. Das gilt für:
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- Tiermedizin
- Pharmazie
Diese Fristen gilt es zu beachten: Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist in der Regel am 15. Juli (für „Altabiturientinnen und Altabiturienten“ am 31. Mai), für das Sommersemester am 15. Januar. Der Studiengang Tiermedizin startet nur zum Wintersemester.
Erfahre hier mehr über bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Bei manchen Studiengängen, wie künstlerisch-gestalterischen oder sportlichen, musst du vorher eine Eignungsprüfung ablegen. Bei Kunst/Design ist in der Regel eine Mappe vorzuzeigen, bei Sport ist eine Sporteignungsprüfung vorgesehen. Hierfür gelten oft gesonderte Anmeldefristen. Informiere dich daher frühzeitig.
Tipp:Tipp: Bei besonderer, nachweislicher Begabung im künstlerischen Bereich, kann es in Ausnahmefällen möglich sein, eine Zulassung ohne Abitur zu erhalten.
Bewerbung für einen dualen Studiengang
Du bewirbst dich in der Regel zuerst beim Unternehmen. Dort erfährst du, mit welcher Hochschule oder welchen Hochschulen es kooperiert und was weiter zu tun ist. In Ausnahmefällen gehst du zuerst auf die Hochschule zu. Informiere dich am besten vorab, in welcher Reihenfolge du dich wo bewirbst. Das gilt übrigens nicht nur für private Hochschulen.
Aufgepasst: Es gibt jedoch auch örtlich zulassungsbeschränkte duale Studiengänge. Bei privaten Fachhochschulen und Berufsakademien kann es sein, dass die Bewerbung zuerst dorthin gehen muss. Informiere dich daher unbedingt vorab!
Mehr Infos bekommst du auf der Seite So läuft der Bewerbungsprozess für ein duales Studium.
Fragen und Antworten zur Studienplatzbewerbung
Der Numerus Clausus (NC) ist eine Zulassungsbeschränkung, die von Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland für bestimmte Studiengänge festgelegt wird. Er spielt dann eine Rolle, wenn mehr Bewerbende als Studienplätze vorhanden sind. Der NC gibt an, welche Abiturnote der letzte Bewerbende hatte, der oder die im vorherigen Semester zugelassen wurde. Er wird daher jedes Semester neu berechnet und kann sich je nach Hochschule und Bundesland unterscheiden.
Wartesemester oder eine Zusatzqualifikation, wie eine Berufsausbildung können ebenfalls Einfluss auf die Studienvergabe haben. Wartesemester sind die vergangenen Halbjahre nach dem Abitur, die von Hochschulen bei der Studienplatzvergabe angerechnet werden können. Studienzeiten an Hochschulen in Deutschland zählen allerdings nicht dazu. Die Anzahl der Wartesemester ist ein eigenständiges Kriterium, das je nach Studiengang unterschiedlich gewichtet wird.
Für ein Auslandssemester ist das Akademische Auslandsamt beziehungsweise International Office deiner Hochschule die erste Anlaufstelle. Denn: Es gibt meistens Hochschulkooperationen im Ausland. Zunächst bewirbst du dich an der Heimathochschule. Hast du mehrere Wunschorte, musst du angeben, welche Partnerhochschulen infrage kommen und eine Rangfolge erstellen. Im zweiten Schritt erfolgt die Bewerbung an der Partnerhochschule im Ausland. Deine Bewerbung gibst du 9 bis 12 Monate vorher ab. Für die Bewerbung an der ausländischen Partnerhochschule reichen in der Regel 4 bis 6. Weitere Informationen erhältst du auf der Website internationale-hochschulkooperationen.de.
Ja, denn von der Berufserfahrung und dem Wissensvorsprung profitierst du im Studium auf jeden Fall. Oft kannst du dir Berufserfahrung auch als Studienleistung anrechnen lassen, manchmal ist sogar eine Verkürzung der Studienzeit möglich. Das hängt allerdings von der Hochschule und dem Studiengang ab. Einen Überblick gibt hier die Datenbank zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen: dabekom.de.
Das heißt, du kannst doch noch starten und dich einschreiben. Wichtig: Reagiere schnell, oft geht es direkt los oder das Semester läuft schon.
Grundsätzlich ja. Dein Abschluss muss im Herkunftsland zum Studium berechtigen und auch in Deutschland anerkannt sein. Ob das so ist, kannst du auf anabin.kmk.org (Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland) prüfen. Zusätzlich musst du deine Deutschkenntnisse nachweisen. Manche Hochschulen kontrollieren deine Unterlagen selbst, andere lassen das über www.uni-assist.de (Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen) prüfen.
Ja, das lohnt sich. Wenn du in einem Studiengang mit Zulassungsbeschränkung einen Platz bekommst, kannst du ihn dir für später sichern. Dafür musst du in der Regel eine Rückstellung beantragen und dich beim nächsten Bewerbungszeitraum erneut melden. Wichtig: Diese Möglichkeit gilt nur für Freiwilligendienste – nicht für Praktika oder Au-pair-Aufenthalte.
Du hast mehrere Möglichkeiten: Schau dir ähnliche Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung an oder suche über die Studienplatzbörse der Hochschulrektorenkonferenz und bei hochschulstart.de nach freien Plätzen. Dort findest du auch Restplätze in Fächern mit Zulassungsbeschränkung. Falls es trotzdem nicht klappt, nutze die Zeit bis zur nächsten Bewerbung sinnvoll – zum Beispiel mit einem Praktikum, einem Sprachkurs oder einem Auslandsaufenthalt.
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