Zugang und Zulassung zum Studium

Dieser Artikel beschreibt:

Bildungsabschlüsse mit Studienberechtigung

Ein Schulabschluss (auch: Bildungsabschluss) berechtigt dich, neue schulische oder berufliche Schritte zu gehen, denn du erhältst dadurch Zugang zu weiteren Bildungseinrichtungen. Je nach Schulabschluss hast du dabei unterschiedliche Möglichkeiten. Es gibt mehrere Bildungsabschlüsse, die dich berechtigen, an einer Hochschule zu studieren. Sie alle werden als „Hochschulreife“ bezeichnet.

Zu den Hochschulen zählen in Deutschland zum Beispiel Universitäten, Fachhochschulen oder Akademien.

Hast du eine fachgebundene Hochschulreife erworben, bist du berechtigt, an einer Hochschule zu studieren – die Auswahl der Fächer, für die du zugelassen bist, ist jedoch begrenzt. Hast du die Fachhochschulreife, darfst du nur an einer Fachhochschule, jedoch nicht an einer Universität studieren. Bei Alles rund ums Studium findest du eine Übersicht über Studienformate und Hochschulen.

Überblick über Hochschulzugangsberechtigungen

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur): alle Studiengänge an deutschen Hochschulen
  • Fachgebundene Hochschulreife: alle Hochschulen, aber nur bestimmte Studienfächer
  • Fachhochschulreife: nur Fachhochschulen oder nur bestimmte Studiengänge an anderen Hochschulen

Weitere Zugangsvoraussetzungen

Manchmal musst du zusätzliche Vorgaben erfüllen, um zu einem Studiengang zugelassen zu werden. Manche Studiengänge setzen ein Vorpraktikum voraus, andere verlangen Kenntnisse in mindestens 2 Fremdsprachen. In manchen Fällen musst du Arbeitsproben einreichen oder eine Eignungsprüfung ablegen.

Bei Studiengängen, bei denen es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze gibt, kann es einen NC (Numerus clausus, dt. geschlossene Anzahl) geben. Der N.c. berechnet sich aus der Abiturdurchschnittsnote der letzten zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber für das vergangene Semester. Diese Auswahlgrenze variiert je nach Studiengang und Universität und ergibt sich zu jedem Semester und bei jedem Zulassungsverfahren neu.

Auf ihren Webseiten informieren die Hochschulen über die Voraussetzungen für eine Zulassung zu ihren Studiengängen. Auf studienwahl.de findest du die Kontaktmöglichkeiten aller deutschen Hochschulen im Hochschulpanorama.

Willst du an einer deutschen Hochschule studieren und Deutsch ist nicht deine Muttersprache, musst du deine Deutschkenntnisse nachweisen. Oft wird mindestens das Sprachniveau C1 vorausgesetzt, es gibt aber auch andere gültige Nachweise.

In einigen Studienfächern musst du vor Studienbeginn Fremdsprachenkenntnisse nachweisen oder während des Studiums erwerben.

  • Englisch: „International Degree Programmes“ finden meist in englischer Sprache statt.
  • Latein: In geisteswissenschaftlichen Fächern wie Germanistik, Philosophie, Sprachwissenschaften oder Geschichte sowie in Lehramtsstudiengängen gehören Lateinkenntnisse oft zu den Zugangsvoraussetzungen. Für ein Zahnmedizin-, Medizin- oder Jura-Studium ist dagegen kein Latinum mehr erforderlich.
  • Graecum/Hebraicum: Für das Studium der Theologie sind meist das Graecum und das Hebraicum vorgeschrieben. Die meisten Studierenden lernen die Sprachen erst im Laufe der ersten Semester.
  • Andere Fremdsprachen: Möchtest du eine bestimmte Sprache studieren, kann die Hochschule einen Nachweis über Sprachkenntnisse fordern, beispielsweise anhand der Ergebnisse eines offiziellen Sprachtests wie TOEFL für Anglistik oder DELF für Französisch.
     

Manche Fachhochschulen verlangen vor Studienbeginn ein sogenanntes Vorpraktikum. Die geforderte Dauer kann zwischen ein paar Wochen und einigen Monaten variieren.

Eine Berufsausbildung oder ein Freiwilligendienst können eventuell ganz oder teilweise angerechnet werden – informiere dich frühzeitig bei deiner zukünftigen Hochschule über die genauen Zugangsvoraussetzungen.

Tipp:Gut zu wissen: Manche Fachhochschulen gestatten es, das Vorpraktikum auch nach Studienbeginn in den Semesterferien abzuleisten. Ausnahmeregelungen gibt es auch für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

Für beliebte Studienfächer, die zulassungsbeschränkt sind, wenden die Hochschulen verschiedene Auswahlverfahren an. Neben persönlichen Gesprächen, einer künstlerischen Mappe oder einem Motivationsschreiben können für dich auch Eignungstests anstehen.

Tipp:Gut zu wissen: Bildung ist in Deutschland Sache der Länder. Deshalb unterscheiden sich die Bildungssysteme und damit häufig auch die Anforderungen, die mit einem bestimmten Bildungsabschluss verbunden sind. Deine Schule oder die zuständige Schulbehörde sind die richtigen Ansprechpartner, wenn du dazu Fragen hast.

Studieren ohne Abitur

Auch wenn du die Real- oder Mittelschule absolviert hast und so keine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erworben hast, kannst du trotzdem studieren.

Wenn du zusätzlich zu deiner Berufsausbildung einen Meister- oder vergleichbaren beruflichen Fortbildungsabschluss absolviert hast, hast du damit auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben. Damit kannst du an jeder Universität oder Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften ohne Einschränkung bei der Wahl des Studienfachs studieren.

Wenn du eine Berufsausbildung, aber keine weitere Aufstiegsfortbildung abgeschlossen hast, können Hochschulen dich einer Eignungs- oder Zulassungsprüfung unterziehen. In den meisten Bundesländern ist zusätzlich zur Berufsausbildung noch berufliche Erfahrung nötig. Wenn du die Prüfung bestehst, erhältst du eine fachgebundene Studienzulassung. Das bedeutet, dein Studienfach muss eine fachliche Nähe zu deinem erlernten und ausgeübten Beruf haben.

Mit einer Berufsausbildung und ein paar Jahren Berufserfahrung kannst du in manchen Bundesländern auch ein Probestudium absolvieren. Das heißt, du studierst 2 bis 4 Semester und erhältst danach (in der Regel) eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Wenn du damit studierst, muss der Studiengang also einen fachlichen Bezug zu deiner beruflichen Vorbildung ausweisen. Die Regelungen zum Probestudium unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In einigen Bundesländern ist das Probestudium vorgeschrieben, in anderen ist es eine Alternative zur Eignungs-/Zulassungsprüfung. Am besten informierst du dich direkt bei deiner ausgewählten Hochschule über die Bedingungen.

Wenn du Berufserfahrung hast, kannst du auch diese besondere Prüfung ablegen, mit der du die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwirbst. Damit kannst du an jeder Hochschule und jeden Studiengang studieren, im Unterschied zur Eignungs-/Zulassungsprüfung, die nur eine fachgebundene Studienzulassung ermöglicht.

Fragen und Antworten zu Zugang und Zulassung zum Studium

In diesem Fall liegt es bei dir, dich für einen der Studiengänge zu entscheiden. Bitte sage den Hochschulen ab, für die du dich nicht entschieden hast. So bekommen andere Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig die Chance, nachzurücken.

Grundsätzlich erfüllst du die Qualifikationsvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland, wenn deine Bildungsnachweise ein Hochschulstudium in deinem Herkunftsland ermöglichen. Dabei gelten bestimmte Bedingungen. Diese werden in den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (KMK) in der Datenbank www.anabin.kmk.org veröffentlicht.

Über die Anerkennung der Bildungsnachweise entscheidet im Rahmen von Zulassungsverfahren in der Regel die jeweilige Hochschule. Die Anerkennung ist dabei auf den angestrebten Studiengang begrenzt. Bei einem Studiengangwechsel ist also eine erneute Entscheidung erforderlich.

Unter anabin.kmk.org findest du die Anschriften aller Anerkennungsstellen in Deutschland. Für 150 deutsche Hochschulen (staatlich und privat) führt www.uni-assist.de im Auftrag der jeweiligen Hochschule das Vorprüfungsverfahren durch.

Im Falle einer Bewerbung bei hochschulstart.de prüft die Stiftung für Hochschulzulassung zunächst selbst, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt.

Ja, das ist möglich. Welche Leistungen anerkannt werden können, entscheiden in der Regel die zuständigen Ämter der Hochschulen. Einen Überblick über pauschale Anerkennungsmöglichkeiten sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für individuelle Fragen gibt es unter www.dabekom.de.

Für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung. Je nach beruflicher Qualifikation und Bundesland gibt es allerdings weitere Zugangsbedingungen, beispielsweise die Teilnahme an einem Beratungsgespräch, das Ablegen einer Zugangsprüfung an der Hochschule oder die Erteilung einer Gleichwertigkeitsbestätigung durch die Hochschule. Auf der Seite So läuft die Studienplatzbewerbung findest du weitere Infos zum Thema.

Nach einem Bachelorstudium darf man ein Masterstudium aufnehmen – das gilt selbstverständlich auch für Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die keine Hochschulreife haben. 

Mehrere Hochschulen ermöglichen Personen ohne Hochschul- oder Fachhochschulreife sogar den direkten Zugang zum Masterstudium, also ohne vorherigen Bachelorabschluss. Allerdings werden diese Studiengänge häufig im Fernstudium angeboten und sind kostenpflichtig. 

Je nach Bundesland ist für den Zugang eine Eignungsprüfung zu absolvieren und/oder eine mehrjährige Berufserfahrung mit fachlichem Bezug nachzuweisen.

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