Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

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Manche Studiengänge haben eine bundesweite Zulassungsbeschränkung. Wir erklären dir, was genau das ist und wie der Bewerbungsprozess abläuft.

Was sind bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge?

Bei vielen Studiengängen gibt es eine Zulassungsbeschränkung. Das Studium dürfen hier nur diejenigen absolvieren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen – zum Beispiel eine sehr gute Note im Abiturzeugnis.
Bei einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung gelten in ganz Deutschland dieselben Regeln für die Studienplatzbewerbung. Das betrifft diese 4 Studiengänge:

  • Humanmedizin
  • Zahnmedizin
  • Tiermedizin
  • Pharmazie

Das liegt daran, dass es für bestimmte Studiengänge immer viel mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt. Die zentral geregelte Zulassungsbeschränkung ermöglicht ein faires Auswahlverfahren. So wird in ganz Deutschland transparent und einheitlich entschieden, wer einen Studienplatz bekommt und wer nicht.

So läuft das Bewerbungsverfahren ab

Die Bewerbung funktioniert bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen anders als bei Fächern mit örtlicher Zulassungsbeschränkung. Du bewirbst dich nicht direkt bei der Hochschule, sondern über eine zentrale Stelle.

Wer einen Studienplatz bekommt, entscheiden bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht die Hochschulen selbst. Die Vergabe ist stattdessen zentral geregelt: Zuständig ist die Stiftung für Hochschulzulassung. Dort bewirbst du dich unter hochschulstart.de.

Aber wer bekommt einen Studienplatz? Das regelt das Quotenmodell. Es gibt eine Vorabquote und 3 Hauptquoten:

  • Vorabquote: 20 Prozent der verfügbaren Studienplätze sind für bestimmte Gruppen vorgesehen. Dazu zählen zum Beispiel Härtefälle, Studierende aus dem Ausland und Menschen, die sich für ein Zweitstudium bewerben. Auch sogenannte Landärzte fallen unter die
  • Vorabquote: Sie haben sich verpflichtet, in ländlichen Regionen als Hausarzt oder -ärztin zu arbeiten.
  • Abiturbestenquote: 30 Prozent der Plätze gehen an Bewerbungen mit den besten Abiturnoten ihres Bundeslands.
  • Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): Macht 10 Prozent der Studienplätze aus. Bei dieser Quote sind die Schulnoten egal. Stattdessen gelten Kriterien wie persönliche Auswahlgespräche, ein absolviertes FSJ, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder das Ergebnis bei fachspezifischen Eignungstest (wie der TMS-Test für Medizin).
  • Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote): Die Vergabe von 60 Prozent der Studienplätze liegt in der Hand der Hochschulen. Zusätzlich zur Abiturnote werden weitere Aspekte berücksichtigt wie Studieneignungstests oder außerschulische Leistungen – ähnlich wie bei der ZEQ.

Sonder- und Härtefälle liegen vor, wenn aus sozialen oder familiären Gründen ein sofortiger Studienstart notwendig ist – zum Beispiel eine chronische Erkrankung, von der absehbar ist, dass sie sich verschlimmert. Wird der Antrag angenommen, landest du zunächst im üblichen Auswahlverfahren. Der Vorteil: Auch wenn du die Kriterien der Zulassungsbeschränkung nicht erfüllst, kann ein Härtefallantrag dazu führen, dass du trotzdem einen Studienplatz bekommst.

Häufig gestellte Fragen zu bundesweit zugelassenen Studiengängen

Die zentral geregelte Zulassungsbeschränkung ermöglicht ein faires Auswahlverfahren nach festgelegten Kriterien. So wird in ganz Deutschland transparent und einheitlich entschieden, wer einen Studienplatz bekommt oder nicht.

Ja, du kannst bevorzugte Hochschulen und eine Wunschreihenfolge angeben. Bei bundesweit begrenzten Studienplätzen entscheidet letztlich jedoch deine Qualifikation und die zur Verfügung stehenden Studienplätze, an welcher Hochschule du einen Studienplatz bekommst.

Der Numerus clausus, also die Mindestnote für die Zulassung, wird nach Eingang aller Bewerbungen errechnet. Der NC des vorherigen Semesters ist ein Richtwert. Für dich heißt das: Bewerben bei NC-Studiengängen lohnt sich auf jeden Fall, auch wenn du nicht die richtige Note hast – vielleicht ändert sich der NC nach Bewerbungsschluss zu deinem Vorteil.

Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist in der Regel am 15. Juli. Wenn du dein Abitur schon im Jahr davor erworben hast und „Altabiturient oder Altabiturientin“ bist, kannst du dich bis zum 31. Mai bewerben. Für das Sommersemester endet die Bewerbungsfrist am 15. Januar. Der Studiengang Tiermedizin startet nur zum Wintersemester.

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