Rechtswissenschaften studieren

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„Ich will später mal Jura studieren“ – ein Satz, der häufig fällt in Deutschlands Oberstufen. Dutzende spannende Anwaltsserien sind daran sicher nicht ganz unschuldig. Aber auch in der Realität hat das Berufsfeld viel zu bieten: Als Juristin oder Jurist arbeitest du häufig im engen Kontakt mit Menschen. Du setzt dich für Gerechtigkeit und faire Urteile ein und kannst dadurch wirklich etwas bewegen. 

Wer auf die Webseiten der Hochschulen schaut, findet allerdings gar keinen Studiengang namens „Jura“. Der klassische Weg in eine juristische Karriere läuft stattdessen über den Universitäts-Studiengang „Rechtswissenschaften“. Mit diesem stehen dir später alle juristischen Berufe offen. Allerdings nur, wenn du am Ende den richtigen Abschluss vorweisen kannst. 

Bachelor, Master oder Staatsexamen?

Für die bekanntesten Jura-Jobs wie Richterin/Richter oder Anwältin/Anwalt brauchst du ein zweites juristisches Staatsexamen als Abschluss. Weil diese Berufe mit besonders viel Verantwortung einhergehen, wirst du also doppelt staatlich geprüft, ähnlich wie Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte. Weil du zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen außerdem ein Referendariat absolvieren musst, kommst du auf eine Regelstudienzeit von 9 bis 10 Semestern, die aber fast immer überschritten wird.

Lohnt sich ein Staatsexamens-Studiengang dann überhaupt, wenn du dich für Recht interessierst, aber nicht am Gericht arbeiten möchtest? Vor allem, wenn du dir noch unsicher bist, was du später arbeiten möchtest, solltest du einen Staatsexamens-Studiengang wählen, rät Uwe Linke-Ströbele, Berufsberater der Agentur für Arbeit Herford. Das Staatsexamen sei zwar nur für die klassischen juristischen Berufe verpflichtend, „Es ist aber bei Bewerbungen kein Nachteil – im Gegenteil.“

Zitat:

„Das Staatsexamen ist bei Bewerbungen kein Nachteil – im Gegenteil.“ – Uwe Linke, Berufsberater der Agentur für Arbeit Herford

Wer Rechtswissenschaften in einem Bachelor-Studiengang studiert, schließt mit einem Bachelor of Law ab. Manche Hochschulen wie die Universität Bielefeld bieten auch integrierte Studiengänge an, bei denen du den Titel im Zuge des ersten Staatsexamens erhältst.

Den Master of Laws erwirbst du in speziellen rechtlichen Master-Studiengängen. Meist sind das konsekutive Studiengänge. So nennt man Studienkombinationen, die direkt aufeinanderfolgen, etwa wenn du Wirtschaftsrecht erst auf Bachelor, dann auf Master studierst. 

Wenn du Rechtswissenschaften auf Staatsexamen studierst, schreibst du gleich zwei davon: nach dem ersten Staatsexamen trägst du meist den Titel Diplom-Juristin oder –Jurist, nach dem zweiten bist du Volljuristin oder -jurist. Zwischen beiden absolvierst du ein Referendariat, meist am Gericht oder in einer Anwaltskanzlei.

Wie läuft ein Rechtswissenschaften-Studium ab?

Wer Jura auf Staatsexamen studiert, sollte bedenken, dass dieses Studium sehr beliebt ist: „Mit Jura ist man nie allein – es ist ein Massenstudium. Dem kann man ein wenig entgehen, indem man sich eine kleine Fakultät sucht.“, betont Uwe Linke-Ströbele. An den großen Universitäten sind die Studiengänge fast immer zulassungsbeschränkt. Die Hürden gerade was deine Abiturnote angeht, sind aber deutlich geringer als etwa in Medizin. Ein 2,5er-Schnitt ist kein Ausschlusskriterium, wenn du bei der Wahl deiner Uni flexibel bist.

Das Studium selbst ist in klassischen Rechtswissenschaften-Studiengängen sehr generalistisch. Du musst sehr viel lernen und dich dabei auch mit Rechtsbereichen beschäftigen, die dich weniger interessieren als andere. Dabei geht es nicht darum, Gesetzestexte auswendig zu lernen, sondern vor allem darum, sie korrekt zu interpretieren und anzuwenden. 

Tipp:Tipp: Du solltest dir im Laufe des Studiums eine Nische suchen, auf die du dich spezialisieren kannst. Das hilft auch bei der späteren Wahl deines Referendariats, wenn du auf Staatsexamen studierst oder einer Praktikumsstelle, wenn du auf Bachelor oder Master studierst.   

Die wichtigsten Berufe für Juristinnen und Juristen

Die am häufigsten genannten Wunschberufe junger Juristinnen und Juristen in spe sind allesamt sogenannte reglementierte Berufe. Diese kannst du nur als Volljuristin oder Volljurist aufnehmen, also nach dem erfolgreichen Abschluss des zweiten Staatsexamens. 

Als Anwältin oder Anwalt vertrittst du meist Menschen und Unternehmen vor Gericht. Um diesen Beruf auszuüben, brauchst du neben dem zweiten Staatsexamen eine Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer. Damit kannst du dich dann entweder selbstständig machen oder in einer Kanzlei arbeiten. Fachanwältin oder Fachanwalt, etwa für Arbeitsrecht oder Medizinrecht wirst du im Zuge einer Fachanwaltsausbildung, die einige weitere Jahre dauern kann. Diese absolvierst du während deiner normalen Berufsausübung. 

Richterin oder Richter gilt als besonders attraktiver Beruf: Nach einer Probezeit von 3 bis 5 Jahren wirst du auf Lebenszeit zum Richter ernannt und hast sehr viel Gestaltungsfreiheit und Verantwortung. Die Hürden sind jedoch hoch: Nur mit sehr guten Noten im zweiten juristischen Staatsexamen kommst du für diese Position infrage. 

Auch für diesen Beruf kommst du nur infrage, wenn du dein zweites juristisches Staatsexamen mit Prädikat bestehst, also mit sehr guten Noten. Als Staatsanwältin oder Staatsanwalt bist du meist in der Strafverfolgung tätig und kümmerst dich zum Beispiel darum, Hausdurchsuchungen zu beantragen. Anders als im Fernsehen dargestellt, bist du jedoch nicht immer automatisch auf der Gegenseite des Angeklagten: Objektivität ist genau wie im Richteramt deine oberste Pflicht. 

Als Notarin oder Notar beglaubigst du Dokumente und Urkunden und leistest Rechtsberatung. Zu den häufigsten Alltagsfällen eines Notars gehören Erbsachen oder der Hausbau, sie werden aber auch als neutrale Stellen zur Streitschlichtung in Rechtssachen eingesetzt. Wie du Notar werden kannst, hängt von dem Bundesland und der Kammer ab, in deren Einzugsbereich du arbeitest: In machen Kammern im Nordwesten Deutschlands kannst du als Anwaltsnotarin oder Anwaltsnotar nebenberuflich notarielle Tätigkeiten ausführen. In den meisten Bundesländern musst du allerdings zunächst einen dreijährigen Notarassessorendienst absolvieren und kannst dich danach auf eine offene Position bewerben, auf die du bei Erfolg auf Lebenszeit bestellt wirst. Für diese Laufbahn sind jedoch noch bessere Noten im zweiten Staatsexamen nötig als für das Richter-Amt. 

Dies sind aber längst nicht die einzigen juristischen Berufe. Auch mit einem Bachelor, Master oder 1. Staatsexamen als Abschluss finden sich viele gute Jobs in der Wirtschaft oder bei Behörden. Rechts- und Compliance-Abteilungen, Unternehmensberatungen und Personalberatungen sind häufig auf der Suche nach juristischem Know-how. 

Alternativen zu Rechtswissenschaften

Neben dem klassischen Studium der Rechtswissenschaften stehen dir auch die sogenannten Schnittstellenstudiengänge Wirtschaftsrecht und Öffentliches Recht offen. Anders als die Rechtswissenschaften werden diese auch an Fachhochschulen angeboten, du kannst sie also auch mit einer Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife studieren.

In diesen Studiengängen arbeitest du dich sehr viel tiefer in ein bestimmtes Rechtsgebiet ein, als du es in einem generalistischen Rechtswissenschaften-Studium tun würdest. Zwar kannst du in diesen Gebieten nicht als Anwältin oder Anwalt tätig sein, bist aber perfekt gerüstet für Stellen in Rechtsabteilungen bei großen Unternehmen oder der Öffentlichen Verwaltung. Dort kümmerst du dich intern um die Rechtspflege; du bist also interner Ansprechpartner für die Gestaltung und Ausarbeitung von Verträgen oder neuen geschäftlichen Strukturen.

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