Finanzielle Unterstützung in Deutschland

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie bestimmte finanzielle Hilfen erhalten.
Informieren Sie sich über Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und weitere finanziellen Hilfen für Menschen aus dem Ausland.

Wenn Sie Ihren Job verloren haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld bekommen. Dafür müssen Sie zu einer dieser Gruppen gehören:

  1. Sie sind aus der Europäischen Union (EU), Staatsangehörige oder Staatsangehöriger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.
  2. Sie besitzen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland arbeiten dürfen.

Außerdem müssen Sie weitere Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllen.

Bürgergeld ist eine staatliche Leistung, die Sie beim zuständigen Jobcenter beantragen können, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, gibt es neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen zusätzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie:

  • positiv:selbständig oder abhängig beschäftigt sind,
  • positiv:aus einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz kommen, zuvor in Deutschland beschäftigt waren und unfreiwillig arbeitslos sind oder
  • positiv:aus einem anderen Land (Drittland) kommen und einen Aufenthaltstitel haben, der zum Bezug von Bürgergeld berechtigt.

Sie können kein Bürgergeld erhalten, wenn Sie

  • negativ:sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten,
  • negativ:nur deshalb nach Deutschland gekommen sind, um sich eine Arbeit zu suchen oder
  • negativ:aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes finanziell unterstützt werden.

Gilt für Sie eine Wohnsitzregelung, müssen Sie diese einhalten und die damit verbundenen Regelungen beachten.

Weitere Informationen zu den Angeboten der Jobcenter finden Sie auf der Seite Jobcenter: Unterstützung für Menschen aus dem Ausland.

Kindergeld wird für leibliche, Pflege- oder Adoptivkinder unter 18 Jahren gezahlt. In einigen Fällen gibt es auch für Kinder über 18 Kindergeld. Sie können es bekommen, wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören:

  1. Sie sind Staatsangehörige beziehungsweise Staatsangehöriger aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz. 
  2. Sie üben eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus oder Sie erhalten Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Außerdem sind Sie Staatsangehörige beziehungsweise Staatsangehöriger einer dieser Staaten:
  • Algerien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Kosovo
  • Marokko
  • Montenegro
  • Serbien
  • Tunesien
  • Türkei
  1. Sie besitzen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland arbeiten dürfen.
  2. Sie gehören zur Gruppe der unanfechtbar anerkannten Asylberechtigten.

Außerdem müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für Kindergeld erfüllen.

Der Kinderzuschlag hilft Familien mit kleinem Einkommen. Sie bekommen den Zuschlag zusätzlich zum Kindergeld. Erhalten kann ihn, wer zu einer dieser Gruppen gehört:

  1. Sie sind aus der Europäischen Union (EU), Staatsangehörige beziehungsweise Staatsangehöriger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.
  2. Sie gehören zur Gruppe der unanfechtbar anerkannten Asylberechtigten.

Außerdem müssen Sie noch einige andere Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllen. Um welche es sich handelt, teilen wir Ihnen gerne auch in einem persönlichen Gespräch mit.

Elterngeld und ElterngeldPlus sind finanzielle, staatliche Unterstützungen für Eltern.  

Wenn Sie aus den EU-Mitgliedsstaaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz sind, in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen, haben Sie einen Anspruch auf Elterngeld. Auch wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen, bekommen Sie Elterngeld.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, erhalten Sie nur Elterngeld, wenn Sie in Deutschland arbeiten dürfen.

Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, wenn Ihre Abschiebung ausgesetzt ist oder wenn Ausreisehindernisse bestehen, bekommen Sie erst nach einem Aufenthalt von 3 Jahren Elterngeld.

Informieren Sie sich, unter welchen allgemeinen Voraussetzungen Sie Elterngeld und ElterngeldPlus beziehen können.

Es gibt noch weitere finanzielle Leistungen, die Sie beziehen können:

Wir informieren Sie gerne über diese oder weitere finanzielle Leistungen, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wo Sie diese beantragen können.

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