Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Unterstützungsleistungen zur Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme

Termin mit dem Arbeitgeber-Service vereinbaren

Job-Turbo Integration

Wir unterstützen den zügigen Einstieg geflüchteter Personen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt mit passgenauen Förderinstrumenten. 

Je nach Bedarfslage können diese auch individuell kombiniert werden.

Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ):

Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter haben Sie neben der (teilweisen) Übernahme der Weiterbildungskosten die Möglichkeit, einen sogenannten Arbeitsentgeltzuschusses zu erhalten. Dieser Zuschuss wird Arbeitgebern für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten gezahlt.

Eingliederungszuschuss (EGZ):

Sie möchten eine Person einstellen, die (noch) nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die Sie von Ihren Beschäftigten erwarten? Eine Einarbeitung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht, ist erforderlich? Dann ist der Eingliederungszuschuss eine mögliche Hilfe für Sie. Dieser zeitlich befristete Zuschuss soll eine anfängliche geringere Leistung von neu eingestellten Arbeitnehmer*innen ausgleichen.
 

Hinweis:

Wichtig:Entscheidungen über die jeweiligen Förderungen trifft das Jobcenter / die Agentur für Arbeit individuell im Einzelfall. Nehmen Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Starten Sie jetzt beruflich durch – mit dem Job-Turbo!

Jetzt Chancen entdecken: Die Jobcenter und Agenturen für Arbeit helfen Ihnen dabei. 

Ihre Dienststelle vor Ort finden

Gelebte Integration: Unterstützung auf Ihrem beruflichen Weg

Ankommen im Job, aufsteigen im Beruf: Wir, die Jobcenter und Agenturen für Arbeit, begleiten Sie dabei.

Jobs finden in DeutschlandUnterstützung durch eine Assistierte Ausbildung (AsA)

Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Arbeitsaufnahme

Wohngeld

Wohngeld steht Mieterinnen und Mietern mit wenig Einkommen zu. Wohnen Sie in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus, können Sie den sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Beantragen müssen Sie Wohngeld bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis.
 
Zusätzlich zum Wohngeld können Familien für die Kinder, die beim Wohn­geld berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leis­tungen für Bildung und Teilhabe beziehen.

Kinderzuschlag-KiZ

Familien mit kleinem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderzuschlag – zusätzlich zum Kindergeld. Die Höhe des Kinderzuschlags hängt von dem Einkommen und Vermögen Ihres Haushalts ab. Sie können den Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse auch online beantragen.