Wichtig:Entscheidungen über die jeweiligen Förderungen trifft das Jobcenter / die Agentur für Arbeit individuell im Einzelfall. Nehmen Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf.


Job-Turbo Integration
Wir unterstützen den zügigen Einstieg geflüchteter Personen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt mit passgenauen Förderinstrumenten.
Je nach Bedarfslage können diese auch individuell kombiniert werden.
Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ):
Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter haben Sie neben der (teilweisen) Übernahme der Weiterbildungskosten die Möglichkeit, einen sogenannten Arbeitsentgeltzuschusses zu erhalten. Dieser Zuschuss wird Arbeitgebern für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten gezahlt.
Eingliederungszuschuss (EGZ):
Sie möchten eine Person einstellen, die (noch) nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die Sie von Ihren Beschäftigten erwarten? Eine Einarbeitung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht, ist erforderlich? Dann ist der Eingliederungszuschuss eine mögliche Hilfe für Sie. Dieser zeitlich befristete Zuschuss soll eine anfängliche geringere Leistung von neu eingestellten Arbeitnehmer*innen ausgleichen.
Hinweis:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):
Sie haben während der Ausbildung zu wenig Geld für den Lebensunterhalt? Dann kann die Berufsausbildungsbeihilfe Sie dabei unterstützen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG):
Mit einer betrieblichen Maßnahme können Sie einen Betrieb kennenlernen und einen Eindruck von dem möglichen Aufgabengebiet erhalten. Gemeinsam mit dem möglichen Arbeitgeber stellen Sie fest, ob Ihre beruflichen Kenntnisse für eine angestrebte Beschäftigung ausreichen. Außerdem können Sie Ihre Stärken präsentieren und bekommen praktische berufliche Kenntnisse vermittelt.
Berufsberatung für Beschäftigte
Sie sind in Deutschland bereits berufstätig und möchten sich weiterentwickeln? Nutzen Sie unsere Berufsberatung im Erwerbsleben, um Ihre persönlichen Möglichkeiten für den nächsten Karriereschritt kennenzulernen. Wir haben aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt im Blick und beraten Sie zu Weiterbildungen während der Beschäftigung oder zur Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse. Vereinbaren Sie einen Termin und gestalten Sie Ihre berufliche Zukunft!
Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Arbeitsaufnahme
Wohngeld
Wohngeld steht Mieterinnen und Mietern mit wenig Einkommen zu. Wohnen Sie in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus, können Sie den sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Beantragen müssen Sie Wohngeld bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis.
Zusätzlich zum Wohngeld können Familien für die Kinder, die beim Wohngeld berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen.
Kinderzuschlag-KiZ
Familien mit kleinem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderzuschlag – zusätzlich zum Kindergeld. Die Höhe des Kinderzuschlags hängt von dem Einkommen und Vermögen Ihres Haushalts ab. Sie können den Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse auch online beantragen.