Berichte der Internen Revision

Es wird unabhängig und objektiv geprüft, ob die Aufgabenerledigung in den Dienststellen der BA ordnungsgemäß, zweckmäßig und wirtschaftlich erfolgt. Angewandte Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Mehrwerte zu schaffen und zur Verbesserung von Geschäftsprozessen beizutragen. Die Prüfungen erstrecken sich über alle Aufgabenbereiche der BA in den Rechtskreisen des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und des Sozialgesetzbuches III (Arbeitsförderung).

Revisionsberichte

Hinweise

Je nach Art der Prüfung gibt es unterschiedliche Kundenkreise. Jeder Revisionsbericht wird dem Vorstand und den fachlich zuständigen Geschäftsbereichen der Zentrale vorgelegt. Diese Berichte bieten Informationen und Ansätze, um Möglichkeiten zur Verbesserung der Aufgabenerledigung aufzuzeigen und zu nutzen.

Inhalt der Revisionsberichte sind auch Empfehlungen der Internen Revision sowie die Maßnahmen der verantwortlichen Fachbereiche zur Mängelbeseitigung. Darüber hinaus werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internen Revision Mängel und Empfehlungen zu deren Beseitigung dezentral an die Verantwortlichen vor Ort adressiert. Sofort nach Ende der Prüfung wird damit an der Beseitigung der Mängel gearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wird von der Internen Revision nachgehalten. 

Die Revisionsberichte werden auch den Aufsichtsorganen (Verwaltungsrat im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuches III und Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuches II) zugeleitet und im Internet veröffentlicht, sofern keine schützenswerten Daten enthalten sind (z. B. Schutz von Personendaten und Schutz von öffentlichen Belangen).

Haben Sie Anregungen oder Hinweise? Sie können uns gerne kontaktieren.

E-Mail: interne.revision@arbeitsagentur.de

Berichte gemäß § 49 SGB II

Berichte gemäß § 386 SGB III