
zu allgemeinen Themen:
Bitte kontaktieren Sie die Servicerufnummer Privatpersonen: 0800 4 5555 00
Postalisch über die bekannten Kontaktdaten (wie im Bescheid ersichtlich) oder per eServices: Postfach > Leistungspostfach > Neue Nachricht (Anhänge sind möglich).
zu Arbeitsbescheinigung:
Informationen zur Arbeitsbescheinigung finden Sie auf der Seite Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit
Bei Rückfragen zu Ihrer Lohnabrechnungssoftware kontaktieren Sie bitte den Hersteller.
Rückfragen zu sv.net beantwortet der Chatbot von sv.net.
Gibt es darüber hinaus Fragen, hilft die BEA-Servicerufnummer 0800 4 5555 27 weiter. Informationen gibt es außerdem auf der BEA-Portalseite.
zu ausländischen Fachkräften:
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland finden
Lesen Sie im Ablehnungsbescheid den Grund der Ablehnung nach. Wenn Sie nachbessern, wird der Fall erneut geprüft. Reichen Sie dazu erneut eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei der zuständigen Behörde ein.
In der Regel reichen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei der zuständigen Ausländerbehörde (Wohnsitz Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer) ein.
Für die Vorabzustimmung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
zu Betriebsnummern / Betriebsdaten:
Informationen finden Sie auf der Seite: Alles Wichtige rund um die Betriebsnummer
Eine Änderung Ihrer Betriebsdaten ist ausschließlich über die elektronische Entgeltabrechnung oder das sv-Meldeportal möglich. Sollte Ihre Entgeltabrechnung über einen Dienstleister erstellt werden, kann dieser kontaktiert werden.
Informationen rund um die Betriebsnummer finden Sie auf unserer Seite Betriebsnummern-Service, eine Betriebsnummer beantragen Sie online.
zu Eingliederungszuschuss (EGZ):
Informationen finden Sie auf der Seite Eingliederungszuschuss beantragen.
Nutzen Sie zur Übermittlung Ihrer Schlusserklärung gerne die eServices über die Funktion Dokumente nachreichen oder senden Sie diese postalisch an Agentur für Arbeit, 97024 Würzburg.
Die Schlusserklärung finden Sie auf unserer Downloadseite.
zu Fördermöglichkeiten:
Auf unserer Seite Finanzielle Hilfen und Unterstützung finden Sie eine Zusammenfassung unserer Förderungen
Die Assistierte Ausbildung hilft Ihren Auszubildenden beim Abschluss der Ausbildung, in dem Nachhilfeunterricht und weitere Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Assistierte Ausbildung (AsA): Informationen für Betriebe.
Auf unserer Seite Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter finden Sie alle nötigen Informationen hierzu. Gerne beraten wir Sie hierzu, kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber-Service.
zu Kurzarbeit:
Eine Übersicht zu den Kurzarbeitergeldformen sowie die Voraussetzungen hierfür finden Sie auf unserer Seite zu Kurzarbeitergeldformen.
Für allgemeine Fragen zum Kurzarbeitergeld wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber-Service oder rufen Sie unsere Servicenummer Arbeitgeber-Service 0800 4 5555 20 an. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Servicerufnummer 0931 7949 831 oder .
zum Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit:
Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung und Nutzung des Online-Portals finden Sie auf der Seite Sichere und komfortable Anmeldung im Online-Portal, die Erläuterung der Mehrfaktor-Authentifizierung finden Sie auf der Seite Erhöhung der Sicherheit in den Online-Accounts. Haben Sie sich für eine Variante entschieden, benötigen Sie für die für die Zuordnung Ihres Unternehmens zu Ihrer persönlichen eMail Adresse den Freischaltcode. Diesen können Sie selbstständig beantragen oder bei Ihrem Arbeitgeber-Service erfragen.
Auf unserer Bewerberbörse finden Sie passende Arbeitskräfte und Auszubildende in nur wenigen Klicks.
Es gibt verschiedene Wege, Stellenausschreibungen zu veröffentlichen:
Wenden Sie sich bitte an den technischen Support eServices unter der Servicerufnummer 0800 4 5555 01.
Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber-Service, gerne unterstützen wir Sie und stehen mit Rat und Tat zur Seite, auch bei Ihnen vor Ort.
zu Rehabilitanden und Schwerbehinderten:
Informationen finden Sie auf der Seite Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen
Sie können Ihre Fragen gerne an Ihre Ansprechperson richten oder Sie wenden sich bei spezifischen Fragen direkt an die Servicerufnummer 0931 7949 862 oder .
Weiter unterstützt Sie IW-Elan bei der Ausgleichsabgabe und der Schwerbehindertenanzeige nach §163 Abs.2 SGB IX.
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