Wichtig:Entscheidungen über die jeweiligen Förderungen trifft das Jobcenter / die Agentur für Arbeit individuell im Einzelfall. Nehmen Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Job-Turbo Integration
Den zügigen Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für geflüchtete Personen unterstützen wir mit passgenauen Förderinstrumenten. Diese können je nach Bedarfslage auch individuell kombiniert werden. Bitte sprechen Sie uns an.
Ausbildungsmarkt
Einstiegsqualifizierung (EQ):
Sie wollen benachteiligte junge Menschen unterstützen und potenzielle Auszubildende kennenlernen? Dann kann die betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) genau der richtige Schritt sein. Sie lernen die Potenziale der jungen Menschen kennen und führen sie praxisnah an die Ausbildung heran.
Assistierte Ausbildung (AsA):
Sie können Ihre Ausbildungsstelle nicht besetzen oder stellen fest, dass Ihre Auszubildenden in der Berufsschule keine guten Leistungen zeigen? Mit AsA können Sie bei der Verwaltung und Durchführung der Ausbildung unterstützt werden. Ihre Auszubildenden erhalten Stütz- und Förderunterricht und bei Bedarf sozialpädagogische Begleitung.
Arbeitsmarkt
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW):
Mit der Förderung beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten können geflüchtete Menschen bei einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration unterstützt werden. Die Förderung beruflicher Weiterbildung umfasst neben Anpassungsqualifizierungen auch abschlussorientierte Weiterbildungen und ist auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich.
Berufssprachkurse:
Es kann sinnvoll sein, dass Ihre neuen Mitarbeiter/innen noch weiter Deutsch lernen, um entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt zu werden. Dann hilft ein berufsbezogener Sprachkurs, der auch digital oder in Kleingruppen bei Ihnen stattfinden kann.
Coaching SGB II:
Sie wollen Personen einstellen, die Schwierigkeiten haben, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen und in ihrer Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt sind? Dann besteht die Möglichkeit der ganzheitlichen Betreuung für die ersten Monate bei Ihnen.
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG):
Mit einer betrieblichen Maßnahme können Teilnehmende Ihren Betrieb kennenlernen und einen Eindruck von dem möglichen Aufgabengebiet erhalten. Sie können feststellen, ob die vorhandenen beruflichen Kenntnisse für eine angestrebte Beschäftigung ausreichen, lernen die Stärken der teilnehmenden Person kennen und können praktische berufliche Kenntnisse vermitteln.
Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ):
Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter besteht neben der (teilweisen) Übernahme der Weiterbildungskosten die Möglichkeit eines sogenannten Arbeitsentgeltzuschusses. Dieser Zuschuss wird Arbeitgebern für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten gezahlt.
Eingliederungszuschuss (EGZ):
Sie möchten eine Person einstellen, die (noch) nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die Sie von Ihren Beschäftigten erwarten? Eine Einarbeitung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht, ist erforderlich? Dann ist der Eingliederungszuschuss eine mögliche Hilfe für Sie. Dieser zeitlich befristete Zuschuss soll eine zeitweise geringere Leistung der Arbeitskraft von neu eingestellten Arbeitnehmer/innen ausgleichen.