
Hat Ihr Kind seine Ausbildung abgeschlossen und eine Arbeit aufgenommen, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Kindergeld mehr. Informieren Sie am besten schon vor Arbeitsbeginn Ihre Familienkasse darüber.
Grundsätzlich sollten Sie uns in jedem Fall darüber in Kenntnis setzen, wenn Ihr Kind seine Ausbildung beendet hat. Wir überprüfen das tatsächliche Ende der Ausbildung und zahlen Kindergeld, das Ihnen noch zusteht, schnellstmöglich nach.
Hat Ihr Kind die Abschlussprüfung noch nicht abgelegt, teilen Sie uns bitte mit, wann die Prüfung voraussichtlich stattfinden wird.
Reichen Sie in allen genannten Fällen bitte die ausgefüllte „Erklärung zum Ausbildungsverhältnis“ oder eine Kopie des Prüfungszeugnisses bei Ihrer Familienkasse ein. Noten und Beurteilungen können Sie in den Dokumenten unkenntlich machen.
Alle Formulare finden Sie am Seitenende. Sie können sie aufrufen, online ausfüllen und speichern oder drucken. Bitte beachten Sie, dass Sie alle Formulare ausgedruckt und unterschrieben einreichen müssen.