Kindergeld nach der Ausbildung

Informieren Sie die Familienkasse, wenn Ihr Kind seine Ausbildung beendet. Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und in welchen Fällen Kindergeld weitergezahlt wird.

Ende der Ausbildung: Das müssen Sie beachten

Mit dem Abschluss der Ausbildung Ihres Kindes endet in der Regel Ihr Anspruch auf Kindergeld. Sie müssen der Familienkasse deshalb vorab das bevorstehende Ausbildungsende mitteilen. Ihr Kindergeld-Anspruch bleibt nämlich so lange bestehen, bis Ihr Kind die Abschlussprüfung abgelegt und sein Zeugnis erhalten hat.

Informieren Sie die Familienkasse deshalb rechtzeitig über das voraussichtliche Ende der Ausbildung. Die dafür nötigen Formulare und Nachweise können Sie direkt online einreichen.

Welche Unterlagen die Familienkasse benötigt

Beendet Ihr Kind seine Ausbildung und nimmt eine Arbeit auf, benötigt die Familienkasse folgende Unterlagen von Ihnen:

  • positiv:Erklärung zum Ausbildungsverhältnis
  • positiv:Kopie des Prüfungszeugnisses (Noten und Beurteilungen können Sie unkenntlich machen) oder eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte

Ihr Kind hat die Abschlussprüfung noch nicht abgelegt: Tragen Sie im Formular ein, wann das voraussichtlich geschieht. Reichen Sie bitte eine Kopie des Prüfungszeugnisses nach, sobald es Ihnen vorliegt.

Hat Ihr Kind die Abschlussprüfung nicht bestanden und seine Ausbildung verlängert sich: Informieren Sie die Familienkasse umgehend. Reichen Sie dazu folgende Unterlagen ein:

Wenn Ihr Kind die Abschlussprüfung wiederholt und sich die Ausbildung nicht verlängert: Lassen Sie sich den neuen Prüfungstermin von der Schule schriftlich bestätigen und geben Sie dies als Nachweise an die Familienkasse weiter.

Verzögert sich das Ende der Ausbildung bleibt Ihr Anspruch auf Kindergeld erhalten. Damit Sie Ihre Zahlungen weiterhin erhalten, müssen Sie die Familienkasse darüber informieren.

Übermitteln Sie dafür folgende Unterlagen:

Kindergeld, das Ihnen gegebenenfalls noch zusteht, erhalten Sie nachgezahlt.

Hat Ihr Kind die Ausbildung beendet oder abgebrochen und ist bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitsuchend gemeldet, können Sie in der Regel weiterhin Kindergeld erhalten. Dies gilt bis zum Tag vor dem 21. Geburtstag des Kindes.

Reichen Sie dafür folgende Unterlagen bei der Familienkasse ein:

Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung oder beginnt ein Studium, können Sie Kindergeld bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag erhalten.

Voraussetzung: Ihr Kind arbeitet in der Regel nicht mehr als 20 Stunden in der Woche oder ist höchstens geringfügig beschäftigt.

Reichen Sie in diesem Fall bei Ihrer Familienkasse folgende Unterlagen ein:

Je nachdem, ob Ihr Kind die Folgeausbildung oder das Studium innerhalb von 4 Monaten an die Ausbildung anschließt oder nicht, sind weitere Nachweise und Angaben erforderlich: Mein Kind sucht einen Ausbildungs- oder Studienplatz.

Weitere Informationen zum Kindergeld für volljährige Kinder finden Sie auf der Seite Kindergeld ab 18 Jahren.

Unterlagen online einreichen

Die Informationen zum Ausbildungsende Ihres Kindes können Sie online an die Familienkasse übermitteln. Die benötigten Nachweise und Formulare können Sie als Dateien beifügen:

Mitteilung an die Familienkasse

Wichtig:Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie alle Formulare unterschrieben einreichen müssen.

Alternativ können Sie die Unterlagen per Post an Ihre zuständige Familienkasse schicken. Die Postadresse ermitteln Sie über die Dienststellensuche am Ende der Seite. Wichtig: Reichen Sie ausschließlich Kopien ein, niemals Originale.

Kontakt zur Familienkasse

Halten Sie bitte Ihre Kindergeldnummer bereit, sofern vorhanden.

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