Für Studierende mit körperlichen, kognitiven, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigungen gibt es Hilfen – bei der Einschreibung (Immatrikulation) und während des Studiums. Anspruch auf Unterstützung haben Menschen mit:
- Beeinträchtigung des Hörens, Sprechens oder Sehens
- körperlichen Beeinträchtigungen
- chronischen Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes oder Morbus Crohn)
- psychischen Erkrankungen (zum Beispiel Depressionen)
- Teilleistungsstörungen (zum Beispiel Legasthenie oder Dyskalkulie)
- Autismus
- AD(H)S
Du bist dir nicht sicher, ob du Anspruch auf Hilfen hast? Dann sprich mit den Beratungsstellen der Hochschulen.
Auch deine Agentur für Arbeit hilft dir bei allen Fragen rund um das Studium mit Behinderungen. Melde dich am besten gleich online für einen Beratungstermin an.


