Studieren mit Behinderungen: Diese Hilfsangebote gibt es

Dieser Artikel beschreibt:

Wer hat Anspruch auf Unterstützung?

Für Studierende mit körperlichen, kognitiven, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigungen gibt es Hilfen – bei der Einschreibung (Immatrikulation) und während des Studiums. Anspruch auf Unterstützung haben Menschen mit:

  • Beeinträchtigung des Hörens, Sprechens oder Sehens
  • körperlichen Beeinträchtigungen
  • chronischen Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes oder Morbus Crohn)
  • psychischen Erkrankungen (zum Beispiel Depressionen)
  • Teilleistungsstörungen (zum Beispiel Legasthenie oder Dyskalkulie)
  • Autismus
  • AD(H)S

Du bist dir nicht sicher, ob du Anspruch auf Hilfen hast? Dann sprich mit den Beratungsstellen der Hochschulen.

Auch deine Agentur für Arbeit hilft dir bei allen Fragen rund um das Studium mit Behinderungen. Melde dich am besten gleich online für einen Beratungstermin an.

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Der Härtefallantrag: Hilfe bei der Immatrikulation

Wenn du dich für ein Studium mit Zulassungsbeschränkung bewirbst, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Damit berücksichtigen die Uni oder Hochschule deine besondere Situation. Wird der Antrag angenommen, erhältst du sicher einen Studienplatz.

Beispiele für Härtefälle sind:

  • Du hast eine schwere Behinderung oder chronische Krankheit, die sich schnell verschlimmert.
  • Du kannst aufgrund deiner Beeinträchtigungen nur bestimmte Studiengänge besuchen.
  • Es gibt für dich keine angemessene Möglichkeit, die Wartezeit zu überbrücken.

Als Nachweis benötigst du ein Gutachten vom Facharzt. Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht.

Wichtig:Tipp:Wichtig: Du kannst einen Härtefallantrag nur stellen, wenn du die Voraussetzungen für dein Wunschstudium erfüllst. Du brauchst also mindestens ein Abitur oder eine Fachhochschulreife. Manche Studiengänge haben zusätzlich besondere Voraussetzungen, zum Beispiel Sprachnachweise oder Notenschnitte. 

Der Nachteilsausgleich: Hilfe bei Prüfungen

Um das Studieren mit Behinderungen zu erleichtern, gibt es den Nachteilsausgleich. Er ist vor allem für Prüfungsleistungen gedacht, die du im Studium erbringen musst. Ein Nachteilsausgleich ermöglicht dir, festgelegte Vorgaben oder Fristen an deine Situation und Bedürfnisse anzupassen. Zum Beispiel:

  • mündliche statt schriftlicher Prüfungen
  • längere Fristen bei der Abgabe von Arbeiten
  • besondere Räume während der Prüfung (zum Beispiel Einzelraum)

Um einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, brauchst du eine Bescheinigung vom Facharzt. Das Formular gibst du in der Regel bei deinem zuständigen Prüfungsamt ab.

Finanzielle Hilfsangebote

Für Studierende mit Behinderungen gibt es verschiedene finanzielle Leistungen. Diese sind auf deine individuelle Situation zugeschnitten, zum Beispiel:

  • Die Eingliederungshilfe der Sozialämter bezahlt Hilfen für das Studium.
  • Geld für Mehrausgaben im Alltag bekommst du über die Grundsicherung. Zuständig ist das Jobcenter vor Ort.  
  • Kindergeld wird unter Umständen länger ausgezahlt.
  • Von vielen Gebühren und Beiträgen rund um das Studium kannst du dich befreien lassen oder zahlst weniger.
  • Gegebenenfalls hast du Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld.

Tipp:Gut zu wissen: Um deinen Lebensunterhalt während des Studiums zu finanzieren, kannst du BAföG beantragen. Dazu musst du die üblichen BAföG-Kriterien erfüllen. Dort sind allerdings keine Mehrausgaben berücksichtigt, die aufgrund der Behinderungen anfallen können. Mehr Informationen findest du auf der BAföG-Seite.

Technische Hilfsmittel

Technische Hilfen unterstützen dich beim Studieren mit Beeinträchtigungen. Beispiele dafür sind:

  • PC mit Sprachausgabe oder Braillezeile
  • Fernlesegeräte
  • Mikrofonanlagen

In der Regel musst du dir diese Hilfsmittel selbst besorgen. Hochschulen können sie nur sehr begrenzt zur Verfügung stellen. Es gibt aber verschiedene Förderungen, die dich finanziell beim Kauf unterstützen.

Studienassistenzen

Eine Studienassistenz ist eine Person, die dich im Studienalltag begleitet. Sie hilft dir bei Aufgaben, die du nicht selbst erledigen kannst. Sie liest dir zum Beispiel Texte vor oder fertigt Mitschriften an. Die Finanzierung übernimmt meist die Eingliederungshilfe der Sozialämter. Bei der Suche nach einer Assistenz hilft dir die Beratungsstelle an deiner Hochschule oder Studierendenvertretungen.

Tipp:Gut zu wissen: Für gehörlose oder hörbeeinträchtigte Menschen gibt es Kommunikationsassistenzen oder Dolmetschende. So wird zum Beispiel die deutsche Lautsprache für dich in Gebärden- oder auch Schriftsprache übersetzt. Wenn du eine Kommunikationsassistenz brauchst, wende dich an die Vermittlerzentrale deines Bundeslands.

Barrierefreies Wohnen

Studienbewerberinnen und -bewerber mit Behinderungen werden bei der Bewerbung um einen Wohnheimplatz meist bevorzugt berücksichtigt. Trotzdem solltest du den Antrag für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim möglichst früh einreichen. Einige Wohnheime bieten zusätzliche Unterstützungs- und Serviceleistungen für Studierende mit Pflege-/Assistenzbedarf an, z.B. das Konrad-Biesalski-Haus in Marburg und das Haus Sumperkamp in Bochum. Darüber hinaus können dir bei der Suche nach Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt das örtliche Wohnungsamt oder die Behindertenbeauftragten der Stadtverwaltungen behilflich sein.

Weitere Informationen für Studienbewerberinnen und -bewerber und Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind bei der „Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung“ des Deutschen Studierendenwerks erhältlich.

Häufige Fragen zum Thema Studieren mit Behinderungen

Sowohl die Hochschulen als auch die Studierendenwerke haben Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen. Meistens gibt es auch eigene Beratungsangebote oder Büros für Inklusion, die eine optimale Teilhabe am Studium fördern. Einen Überblick bietet dir das Deutsche Studierendenwerk unter Beratung Studierender mit Behinderungen.

Frage bei den Hochschulen oder dem Studierendenwerk nach, ob ein barrierefreies Studium möglich ist. Teile deine Bedürfnisse und deine Situation offen mit. Dann können dir die Ansprechpersonen genaue Informationen geben und passende Hilfsangebote vorstellen.

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