Ausbildung und Studium: Finanzierungs-Tipps für Eltern

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Ihr Kind hat den ersten Schulabschluss erworben und steht jetzt vor dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums. Jetzt stellt sich die Frage, welche Kosten auf es zukommen und wie diese finanziert werden sollen. Sie als Eltern können Ihr Kind direkt finanziell unterstützen oder bei der Suche und Beantragung von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten helfen.

Welche Kosten gibt es?

Für junge Menschen ist die Ausbildung oder das Studium der erste Schritt in die finanzielle Selbstständigkeit. Dazu gehört auch, die eigenen Einnahmen und Ausgaben im Blick tu haben und für besondere Ausgaben vorzusorgen, sofern das möglich ist.

An Hochschulen und privaten Berufsschulen fallen beispielsweise in regelmäßigen Abständen Semesterbeiträge oder Schulgebühren an, Mietkosten und Mobilitätskosten wie etwa ein Semester- oder Deutschlandticket. Auch Materialkosten, wie Skripte, Lehrbücher oder gegebenenfalls spezielles Equipment müssen bezahlt werden.

Wenn die Hochschule oder der Ausbildungsbetrieb nicht in der Heimatstadt sind, fallen auch Miete und Umzugskosten an. Einen genaueren Überblick finden Sie unter anderem bei „Kosten im Studium“. 

Wo gibt es Unterstützung?

Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für die Ausbildung oder das Studium, aber auch allgemeine Hilfen, die Sie oder Ihr Kind beantragen können.

BAföG ist eine staatliche Unterstützung, die gewährleisten soll, dass Ihr Kind ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren kann, auch wenn Sie Ihr Kind nicht oder nur teilweise finanziell unterstützen können.
In den meisten Fällen wird die Hälfte der BAföG-Förderung als Zuschuss geleistet, die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss.

Sie oder Ihr Kind können zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr Ihres Kindes weiterhin Kindergeld beziehen, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:

  • Ihr Kind absolviert zum ersten Mal ein Studium, eine berufliche oder schulische Ausbildung.
  • Ihr Kind absolviert eine zweite Ausbildung (schulisch, beruflich oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden.
  • Ihr Kind befindet sich in einer Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn, die einen Zeitraum von 4 Monaten nicht überschreitet.
  • Ihr Kind macht ein Praktikum, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat.
  • Ihr Kind ist ausbildungsplatzsuchend oder arbeitssuchend gemeldet.

Das Kindergeld kann weiterhin an Sie als Eltern oder direkt an Ihr Kind überwiesen werden. Mehr Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Seite „Kindergeld ab 18 Jahren“.

Die Ausbildungsvergütung kann auch durch einen Mini- oder Nebenjob aufgestockt werden. Für Auszubildende bieten sich vor allem Minijobs an, da sie sich durch die geringe Stundenanzahl am besten mit den Arbeits- und Lernzeiten für die Ausbildung vereinbaren lassen. Wichtig zu beachten sind die Verdienstgrenze für Minijobs, die maximale Arbeitszeit, die Ihr Kind durch Ausbildung und Minijob ableisten darf und die Pflicht, den Minjob beim Ausbildungsbetrieb zu melden. Mehr Informationen finden Sie bei „Nebenjob während der Ausbildung“.

Für Studierende gibt es neben Mini- und Nebenjobs auch die Möglichkeit einer Werkstudierendentätigkeit. Dabei dürfen 20 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschritten werden. Mehr Informationen finden Sie bei „Jobben neben dem Studium“.

Für Auszubildende

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss, den Ihr Kind beantragen kann, wenn es zum Beispiel während der Ausbildung nicht weiterhin im Elternhaus wohnen kann und die Miete von der Ausbildungsvergütung nicht komplett zahlen kann. Genaue Information zu Voraussetzungen und Beantragung finden Sie auf der Seite zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Für Studierende

Ein Stipendium unterstützt Ihr Kind entweder durch direkte Finanzhilfen oder durch die Übernahme von Kosten für Reisen oder Lehrmaterial. Es gibt Stipendien für verschiedene Leistungen oder Engagements, zum Beispiel vom Deutschen Akademischen Austauschdienst im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite „Studienfinanzierung: Alles, was du wissen musst“.

Auch mit Studienkrediten können junge Menschen ihr Studium finanzieren. Da diese aber, anders als BAföG, vollständig und mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen, sollten sie nur in Erwägung gezogen werden, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten (BAföG, Kindergeld, Mini- oder Nebenjob) nicht ausreichen.

Podcast: Was tun, wenn das Geld nicht reicht?

Hinweis: Dieser Podcast wurde aus den eingestellten Portalen abi.de bzw. planet-beruf.de in das neue meinBERUF-Portal übernommen.

Dirk: Berufswahl begleiten: Der Podcast von planet-beruf.de für Eltern und Erziehungsberechtigte

planet-beruf.de Sprecherin: Auf den Punkt gebracht: 3 Fragen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung

Dirk: Hallo liebe Eltern! Ich bin Dirk von planet-beruf.de. Wenn Ihr Kind in seine Ausbildung startet, stellt sich vielleicht die Frage, wie es seinen Lebensunterhalt finanzieren soll. Und genau darum geht es heute in diesem Podcast mit Corinna Schwendrau. Sie ist heute bei mir zu Gast. Corinna Schwendrau ist Berufsberaterin in Berlin - Charlottenburg und unterstützt unter anderem Jugendliche auf dem Weg in die Ausbildung. Sie beantwortet viele Fragen zum Thema Geld und wie man während der Ausbildung finanziell auf eigenen Beinen steht. Vor allem auch dann, wenn Jugendliche nur wenig oder keine finanzielle Unterstützung von den Eltern bekommen.

Hallo, schön, dass Sie da sind, Frau Schwendrau.

Corinna Schwendrau: Ja hallo, vielen Dank, dass ich heute da sein darf.

Dirk: Ok, los geht’s mit meiner ersten Frage: Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es eigentlich für Jugendliche während der Ausbildung?

Corinna Schwendrau: Grundsätzlich spreche ich jetzt in der Rolle der Berufsberatung. Das bedeutet, dass ich vor allem den Fokus innerhalb meiner Beratung auf die Berufsausbildungsbeihilfe setze. Das ist eine Förderung, die von der Agentur für Arbeit unterstützend den Jugendlichen, die in einer dualen Ausbildung sich befinden, also in einer Ausbildung, die betrieblich aber auch in der Berufsschule stattfindet, beantragt werden kann. Wenn die Antragsunterlagen kommen, das kann unter Umständen sehr viel sein, sehr viele Seiten, sehr viel was zu beachten ist. Da ist manchmal sinnvoll, wenn die Eltern noch einmal drüber gucken, weil die ja dann doch den besseren Überblick manchmal haben, welche Sachen wichtig sind, da noch mit auszunehmen.
BAföG ist auch ein Produkt, was man bei der Aufnahme einer Ausbildung beantragen kann. Hierbei ist aber die Voraussetzung, dass es sich dabei um eine schulische Ausbildung, eben nicht um eine duale, handelt, konkret auch die Voraussetzungen, wie der Beantragungsprozess läuft - da verweise ich immer an die BAfÖG-Stellen.

Dirk: Wie ist das denn mit der Berufsausbildungsbeihilfe? Wann haben Auszubildende Anspruch darauf?

Corinna Schwendrau: Wenn der Ausbildungsbetrieb als Beispiel sehr weit weg ist vom Wohnort und man höhere Fahrzeiten in Anspruch nehmen muss. Da ist es ganz wichtig zu wissen, dass solche Förderleistung nur vor Aufnahme der Ausbildung beantragt werden können. Dann besteht auch die Möglichkeit über das Vermittlungsbudget, Förderumzugskosten zu beantragen, aber das muss vorab passieren. Wenn ich also schon das Praktikum absolviere einen Monat und dann bei der Berufsberatung Kontakt aufnehme, ist eine rückwirkende Förderung nicht mehr möglich.

Dirk: Okay, das ist gut zu wissen! Es ist also wichtig, die Anträge rechtzeitig zu stellen. Gibt es denn zusätzliche Förderung oder Zuschüsse für Auszubildende mit besonderen Bedürfnissen, zum Beispiel für Alleinerziehende oder Jugendliche mit Behinderungen?

Corinna Schwendrau: Also, bei Alleinerziehenden kann ich ganz klar sagen, dass auch da Berufsausbildungsbeihilfe ein finanzielles Mittel ist, was man nutzen kann.
Ansonsten gibt es ein Rehabilitationsteam bei uns, die unter gewissen Voraussetzungen weitere Zuschüsse anbieten. Das muss sehr individuell entschieden werden und kann nicht pauschal beantwortet werden. Das kommt dann immer auf den Einzelfall drauf an. Fakt ist aber, dass es da tatsächlich Unterstützungsmöglichkeiten gibt, auch von der Agentur für Arbeit, die dann aber ganz klar dort vor Ort individuell besprochen werden müssen.

Dirk: Es gibt also während der Ausbildung viele Möglichkeiten, wie die Bundesagentur für Arbeit Ihr Kind finanziell unterstützt. Vielen Dank für dieses interessante Gespräch, Frau Schwendrau!

Corinna Schwendrau: Ja, bitte schön, sehr gerne.

planet-beruf.de Sprecherin: Weitere Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf planet-beruf.de im Beitrag Kosten und finanzielle Unterstützung in der Ausbildung. Er ist in den Weiterführenden Informationen verlinkt.

Ausbildung lohnt sich. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, den passenden Beruf zu finden!

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