Menschen mit Behinderungen begleiten: Ausbildung und Studium

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Für Eltern von Kindern mit Behinderungen kommen in der Berufsorientierung häufig zusätzliche Fragen auf: Welche Studien- oder Ausbildungsberufe sind für mein Kind geeignet? Welche Hilfsangebote gibt es? Und wie kann ich mein Kind unterstützen? Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es bei vorliegenden Behinderungen gibt. 
 

Unterstützung durch die Agentur für Arbeit

Sie kennen Ihr Kind am besten und wissen, wo es individuelle Unterstützung braucht. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Kind bestmöglich auf dem Weg in die Ausbildung oder ein Studium begleiten können.

Nutzen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Angebote der Bundesagentur für Arbeit. Die Beraterinnen und Berater unterstützen Sie dabei, Möglichkeiten für den Übergang in Ausbildung oder Studium zu finden, offene Fragen zu klären und passende Hilfs- und Förderangebote aufzuzeigen. Nehmen Sie diese Unterstützung frühzeitig in Anspruch – Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen.

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Der Weg in eine Ausbildung

Für junge Menschen mit Behinderungen gibt es verschiedene Wege, eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Je nach Art der Behinderung kommen verschiedene Ausbildungsformen infrage. Die gängigsten Möglichkeiten sind:
 

Kombiniert Praxis im Betrieb und Theorie in der Berufsschule. Viele Arbeitgeber und Schulen bieten individuelle Anpassungen, wie eine längere Ausbildungszeit, Teilzeit oder technische Hilfsmittel.

Bei einer Fachpraktiker-Ausbildung liegt der Fokus auf der Praxis, der Theorieanteil ist geringer als bei der dualen Ausbildung. Zudem wird sonderpädagogische Begleitung für Ihr Kind sichergestellt. Die Agentur für Arbeit bietet eine umfassende Beratung zu diesem Thema an.
Beispiele für Fachpraktiker-Berufe sind:

  • Fachpraktiker/in für Bäcker 
  • Fachpraktiker/in im Verkauf
  • Fachpraktiker/in im Maurer-Handwerk

Tipp:Gut zu wissen: Eine psychologische und/oder medizinische Begutachtung durch die agentureigenen Fachdienste kann sinnvoll sein. Gemeinsam wird geprüft, ob ein Bedarf für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegt. Dieser kann jungen Menschen den Zugang zu einer Fachpraktiker-Ausbildung eröffnen, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung besondere Unterstützung benötigen.

In der Assistierten Ausbildung (AsA) erhält Ihr Kind durch eine Ausbildungsbegleiterin oder einen Ausbildungsbegleiter in 2 Phasen Unterstützung: in der Vorphase (Orientierung und Berufswahl) und während der Ausbildung. Beispiele sind gezieltes Bewerbungstraining, Prüfungsvorbereitung oder Hilfe beim Verstehen des Schulstoffs.

Die begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) ist eine Förderung in Kooperation mit dem Ausbildungsbetrieb, die sich an junge Menschen mit Behinderungen richtet. Azubis erhalten in 2 Phasen Unterstützung beim Lernen und eine sonderpädagogische Begleitung während der Ausbildung.

Findet sich kein Ausbildungsbetrieb, ist eine Außerbetriebliche Ausbildung (BaE) möglich. Sie dauert je nach Ausbildungsberuf 2 bis 3,5 Jahre und findet in einer Bildungseinrichtung statt. Dort können junge Menschen den praktischen Teil der Ausbildung absolvieren. Für die Theorie besuchen die Auszubildenden die reguläre Berufsschule.

Oft kooperieren die Bildungseinrichtungen mit Betrieben. So lernt Ihr Kind auch die Arbeit in einem Unternehmen kennen. Eine BaE bietet außerdem Förderunterricht an.

Diese Ausbildungsform wird auch Reha-Ausbildung genannt. Sie findet in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, zum Beispiel einem Berufsbildungswerk, statt und ist speziell für Menschen mit Behinderungen geeignet. Das Personal leistet konkrete Unterstützung je nach individuellen Bedarfen. Je nach Einrichtung steht Ihrem Kind medizinisches oder (sonder-)pädagogisches Fachpersonal zur Seite.

Tipp:Tipp: Sprechen Sie mit anderen Familien oder lesen Sie Erfahrungsberichte von Menschen mit Behinderungen. Im gemeinsamen Austausch erkennen Sie leichter, welche Ausbildungsformen oder Hilfsmittel zu Ihrem Kind passen könnten. Ein konkretes Beispiel können Sie und Ihr Kind im Erfahrungsbericht: Ausbildung im Rollstuhl nachlesen. Sehen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind doch auch die Infos für junge Menschen an, zum Beispiel den Artikel Prüfungserleichterungen für junge Menschen mit Behinderungen

Ausbildung mit Nachteilsausgleich

Eine wichtige Unterstützung ist der Nachteilsausgleich. Er passt den Prüfungsrahmen an die behinderungsbedingten Umstände an und muss individuell mit der (Berufs-)Schule oder der zuständigen Kammer geklärt werden. Diese Beispiele sind im Rahmen des Nachteilsausgleichs möglich:

  • längere Prüfungszeit
  • technische Hilfsmittel (wie Vorlese-Software oder spezielle Tastaturen)
  • zusätzliche Pausen
  • mündliche statt schriftliche Prüfungen
  • Unterstützung durch Betreuungspersonen (wie das Vorlesen von Aufgaben oder Übersetzen in Gebärdensprache)

Beim Nachteilsausgleich geht es nicht darum, die Prüfung selbst leichter zu machen. Stattdessen werden die Bedingungen so gestaltet, dass Ihr Kind das eigene Wissen optimal zeigen kann. Als Nachweise gelten:

  • ärztliches Attest: eine aktuelle fachärztliche Bescheinigung, die begründet, wieso ein Nachteilsausgleich nötig ist
  • offizieller Nachweis: zum Beispiel eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder ältere fachliche Gutachten (beispielsweise bei Legasthenie)
  • Einschätzung des Ausbildungsbetriebes oder Bildungsträgers: wenn Ihr Kind bisherige Hilfen erhalten hat oder einen konkreten Bedarf hat

Tipp:Info: Ein Nachteilsausgleich wird über das offizielle Formular der zuständigen Kammer beantragt.

Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung

Für junge Menschen mit Behinderungen gibt es verschiedene finanzielle Hilfsleistungen:

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann förderfähigen Personen helfen, ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung zu sichern – zum Beispiel ist eine Förderung für junge Erwachsene mit Behinderungen möglich, die zu Hause wohnen. Der Antrag lässt sich online über ein Konto bei der Agentur für Arbeit stellen.

Das Ausbildungsgeld unterstützt junge Auszubildende, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Der Anspruch und die Höhe des Ausbildungsgeldes richten sich nach der Art der Bildungsmaßnahme und wo Ihr Kind während der Ausbildung wohnt. Das Ausbildungsgeld beantragt Ihr Kind bei der Agentur für Arbeit.

In bestimmten Fällen, kann der Bezug des Kindergelds verlängert werden. Sprechen Sie dazu mit den Beraterinnen und Beratern der Agentur für Arbeit.

Der Weg in ein Studium

Entscheidet sich Ihr Kind für ein Studium, bieten Hochschulen und Universitäten folgende Hilfsangebote an:

Bei der Immatrikulation ist gegebenenfalls ein Härtefallantrag im Zulassungsverfahren hilfreich. Er gilt für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung. Nimmt die Hochschule den Antrag an, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Kind einen Studienplatz erhält. Ihr Kind braucht für den Antrag ein Gutachten vom Facharzt.

Zu Härtefällen zählen:

  • Ihr Kind hat eine schwere Behinderung oder chronische Krankheit, die sich schnell verschlechtert.
  • Aufgrund der Beeinträchtigungen kann Ihr Kind manche Studiengänge nicht besuchen.
  • Die Wartezeit auf einen Studienplatz lässt sich nicht sinnvoll überbrücken.

Der Härtefallantrag gilt nicht für die Studienvoraussetzungen. Das heißt: Ihr Kind benötigt mindestens Abitur oder die (Fach-)Hochschulreife. Bei einigen Studiengängen müssen zusätzliche Voraussetzungen nachgewiesen werden – beispielsweise Notenschnitte (Numerus clausus) oder erworbene Sprachniveaus.

Der Nachteilsausgleich unterstützt Menschen mit Behinderungen in Prüfungssituationen. Rahmenbedingungen werden an die Bedürfnisse Ihres Kindes angepasst, zum Beispiel:

  • mündliche statt schriftliche Prüfungen
  • reizarme Räume wie Einzelzimmer
  • längere Bearbeitungszeiten

Wichtig:Wichtig: Klären Sie mit der Hochschule beziehungsweise dem zuständigen Prüfungsausschuss, welcher Nachweis nötig ist. Nicht immer reicht eine Bescheinigung von einem Facharzt oder einer Fachärztin aus.

Eine Studienassistenz hilft Ihrem Kind im Studienalltag. Sie übernimmt bestimmte unterstützende Aufgaben, zum Beispiel liest sie Texte vor oder erstellt Mitschriften. Studienassistenzen werden in der Regel über die Eingliederungshilfe der Sozialämter finanziert. Die Beratungsstelle an der Hochschule oder Studierendenvertretungen helfen bei der Suche nach einer geeigneten Assistenz.

Viele Studierende mit Behinderungen nutzen technische Hilfsmittel während Vorlesungen, Seminaren oder Prüfungen. Dazu zählen:

  • Laptops mit Sprachausgabe oder Blindenschrift
  • Mikrofonsysteme
  • Fernlesegeräte

Wichtig:Wichtig: Der Zugang zu technischen Hilfsmitteln an Universitäten oder Hochschulen vor Ort ist begrenzt. Deshalb müssen sich Studierende mit Behinderungen oft selbst ausstatten – dafür gibt es aber verschiedene Förderungen.

Finanzielle Unterstützung im Studium

Studierende mit Behinderungen haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Hilfen:

  • Förderung durch die Eingliederungshilfe für Sozialämter
  • Grundsicherung für Mehrausgaben im Alltag
  • Finanzieller Zuschuss für technische Hilfsmittel
  • In manchen Fällen: Verlängerung des Kindergelds

Viele Studierende erhalten außerdem Ermäßigungen oder können sich von bestimmten Gebühren befreien lassen. Auch ein Antrag auf Grundsicherungsgeld oder Wohngeld kann sinnvoll sein.

Außerdem kann Ihr Kind BAföG beantragen, um einen monatlichen Zuschuss zu erhalten. Ein finanzielles Plus für Menschen mit Behinderungen gibt es beim BAföG nicht. Junge Menschen mit Behinderungen können aber einen Härtefallantrag stellen, um die maximale Förderungsdauer verlängern.

Tipp:Info: Studierende, die BAföG beziehen, können sich vollständig von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

Die erste eigene Wohnung suchen

Der Auszug von zu Hause ist für alle jungen Menschen ein wichtiger Schritt in ein selbstständiges Leben. Für Familien von Menschen mit Behinderung bringt dieser Übergang oft zusätzliche Herausforderungen mit sich. 

Je nach Art und Schwere der Behinderung müssen beispielsweise Fragen zur Barrierefreiheit, zur passenden Unterstützung im Alltag oder zu notwendigen Assistenz- und Betreuungsangeboten geklärt werden. 

Diese Herausforderungen müssen Eltern nicht alleine bewältigen. Es gibt zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Familien auf dem Weg in die neue Wohnsituation begleiten und entlasten:

Studierende mit Behinderungen können bei der Vergabe von Wohnheimplätzen im Rahmen der Vergabekriterien vorrangig berücksichtigt werden. Manche Wohnheime bieten auch Zusatzdienste für Studierende an, die pflegebedürftig sind oder eine Assistenz brauchen.

Das Amt unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung im freien Wohnungsmarkt.

Das Personal gibt Auskunft über Wohnmöglichkeiten und informiert über barrierefreie Wohnmöglichkeiten.

Assistenz und Pflege kann beim zuständigen Träger beantragt werden.

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